Geld für Tiefbrunnen
Noch bis 30. April 2024 kann um Beiträge für den Bau und die Sanierung von Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung in erschwerten Situationen angesucht werden.
Das Land Südtirol gewährt Beiträge für die Planung, Errichtung und Sanierung von öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen in erschwerten Situationen, das heißt in peripheren Gebieten mit einer geringen Anzahl an Verbrauchern und mit hohen Baukosten.
Die Arbeiten können Quellfassungen, Tiefbrunnen, Speicherbecken, Zu- und Verteilungsleitungen, Aufbereitungsanlagen und Verbindungsleitungen zwischen verschiedenen Trinkwasserleitungen betreffen.
Die entsprechenden Vergabekriterien hatte die Landesregierung im Oktober 2023 genehmigt.
„Ziel dieser Maßnahme ist es, den Gebieten, die Probleme mit der Trinkwasserversorgung haben, konkrete Unterstützung zukommen zu lassen“, betont Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato.
50 bis 70 Prozent der anerkannten Kosten
Um einen Beitrag kann angesucht werden, wenn der Trinkwassertarif der Kategorie Haushalt des Betreibers oder der Gemeinde höher ist als der Mindesttarif von 65 Eurocent pro Kubikmeter.
Weiters muss die geplante Investition über der Erschwernisschwelle liegen. Das bedeutet, dass die Investitionskosten pro Kubikmeter Trinkwasser im betroffenen Gebiet höher sein müssen als die durchschnittlichen Kosten von Maßnahmen pro Kubikmeter auf Landesebene. Der für die Erschwernisschwelle festgelegte Wert liegt bei 26 Euro pro Kubikmeter.
Die Mindestausgabe für die Annahme des Antrags beträgt 100.000 Euro.
Der Höchstbetrag, der ausbezahlt werden kann, beläuft sich auf zwei Millionen Euro pro Jahr beziehungsweise vier Millionen Euro in einem Zeitraum von drei Jahren. Die Beiträge machen 50 bis 70 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben aus. Sie können mit staatlichen oder EU-Beiträgen kumuliert werden.
Zur Deckung der Beiträge wurde ein eigener Fonds eingerichtet, der von allen Betreibern öffentlicher Trinkwasserleitungen finanziert wird und mit rund 4,5 Millionen Euro dotiert ist.
Beitragsgesuche bis 30. April einreichen
Die Beitragsgesuche können ab sofort und noch bis zum 30. April 2024 beim Landesamt für nachhaltige Gewässernutzung in der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz eingereicht werden und müssen alle gesetzlichen Genehmigungen aufweisen.
Der Antrag muss vor Baubeginn erfolgen.
Weitere Informationen und das Gesuchsformular sind im Südtiroler Bürgernetz abrufbar.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.