Überweisung nach Neapel
Eine gutgläubige Bankkundin aus dem Überetsch ließ sich von einem selbsterklärten Bankbeamten zu einer Überweisung überreden. Die sie rasch bereute.
von Thomas Vikoler
Wie der Angeklagte zur Telefonnummer der Frau und vor allem auf den Namen ihrer Bank gekommen ist, fanden die Ermittler nicht heraus.
Auf jedem Fall erhielt eine Frau aus dem Überetsch von ihm einen Anruf betreffend eine „dubiose“ Überweisung von ihrem Konto.
Die Masche funktionierte:
Die Kontoinhaber ließ sich von dem Anrufer, der sich als Beamter der Bank ausgegeben hatte, zu drei Überweisungen überreden. Um ihr eigenes Konto vor „dubiosen“ Abbuchungen zu schützen, sollte sie insgesamt 8.800 Euro auf eine Art Schutzkonto der Bank überweisen.
Was die Frau zunächst offenbar nicht wusste: Bei dem Konto handelte es sich um das private Konto des Anrufers bei einer Bank in Süditalien.
Kurz nachdem sie die drei Überweisungen via Homebanking getätigt hatte, packte die Kontoinhaberin aber das schlechte Gewissen und der Verdacht machte sich in ihr breit, den Anweisungen eines Betrügers gefolgt zu sein.
Die Frau erstattete umgehend Strafanzeige und sie traf auf einen schnell regierenden Staatsanwalt am Landesgericht Trient, das für derartige Fälle von Informatik-Betrug zuständig ist. Der Staatsanwalt ließ das Konto des Empfängers der 8.800 Euro blockieren und überraschenderweise war der Betrag nicht abgebucht.
Die gutgläubige Bankkundin aus dem Überetsch hat ihn inzwischen zurückerhalten, der einschlägig vorbestrafte Mann aus Süditalien steht dagegen in Bozen vor Gericht.
Zieht die Frau in der nächsten Verhandlung ihre Strafanzeige zurück, erlischt die ihm vorgehaltene Straftat.
So, als wäre nichts gewesen.
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Kommentare (1)
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rumer
Wieso zurückziehen?? Aburteilen und ab in den Knast!