Kampf gegen lebenslänglich
Am 1. März beginnt am Oberlandesgericht zum Mord an Fatima Zeeshan, die Verteidigung beantragt ein neues psychiatrisches Gutachten für ihren Mann Mustafa.
Am 27. Dezember lief die Frist für die Hinterlegung der Berufung durch die Verteidigung aus – bereits zwei Monate später beginnt der dazugehörige Schwurgerichtsprozess.
Die Strafabteilung des Bozner Oberlandesgerichts ist entweder nicht ausreichend beschäftigt (wegen des Sechtselskontos für den Verzicht auf eine Berufung ist die Zahl der Verhandlungen zurückgegangen), oder sie hat es einfach eilig.
Am 1.,2., und 5. März wird sich jedenfalls ein Oberlandesschwurgericht mit dem Mordfall Fatima Zeeshan befassen, der hochschwangeren 27-jährigen Frau, die in der Nacht auf den 30. Jänner 2020 in Vierschach ermordet wurde. Laut erstinstanzlichem Urteil durch ihren 40-jährigen Mann Mustafa Zeeshan, einem pakistanischen Pizzabäcker. Ohne erkennbares Tatmotiv.
Der angeklagte Ehemann wurde im März am Landesgericht deswegen zu einer lebenslangen Haftstrafe (plus sechs Monaten Einzelhaft) verurteilt. Mustafa Zeeshan sitzt derzeit – wie Benno Neumair – im Gefängnis von Montorio Veronese in U-Haft.
Seine Verteidiger Amanda Cheneri und Federico Fava hatten in der ersten Instanz einen Freispruch beantragt.
Mit dem Hinweis, dass er seine Handlungen in jener Nacht nicht habe kontrollieren können, er sei zumindest teilweise schuldunfähig. Ein psychiatrisches Gutachten hatte Zeeshan allerdings für voll zurechnungsfähig erklärt, der Versuch der Verteidigung, eine Schlafkrankheit des Angeklagten nachzuweisen, schlug fehl.
Für den Berufungsprozess beantragen die Verteidiger ein neues psychiatrisches Gutachten und die Zuerkennung von allgemein mildernden Umständen wegen einer fehlenden Vorstrafe und gutem Prozessverhaltens. Würde zweiterer Antrag angenommen, könnte der 40-Jährige mit einer Haftstrafe unter 30 Jahren rechnen.
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Kommentare (1)
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artimar
Für (heimtückischen) Mord an der Ehefrau und dem (ungeborenen) Kind will man eine noch mildere Strafe?