Die Millionen-Klage
Zu den gerichtlich festgestellten Bausünden bei der Erweiterung des Kolfuschgerhofs läuft ein Sanierungsverfahren. Die Eigentümer setzen Land Gemeinde und Land mit einer 50-Millionen-Schadensersatzklage unter Druck.
von Thomas Vikoler
Es handelt sich um einen der größten Bauskandale der letzten Jahre in Südtirol, die Erweiterung des Hotels Kolfuschgerhof in Gestalt einer baulichen Zusammenschließung mit dem Hotel Belvedere in der Gemeinde Corvara.
Der Staatsrat hat vergangenes Jahr rechtsgültig festgestellt, das für die Baugenehmigungen der Gemeinde die Landschaftsschutzermächtigungen fehlten bzw. nicht rechtmäßig waren. Und dass es eine riesige Mehrkubatur gab.
Bisher ohne konkrete Folgen für den Betrieb des Hotels. Zwar ordnete die Gemeinde Corvara im Mai vergangenen Jahres in Umsetzung des Urteils den Abbruch und die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes an und verfügte den Widerruf der Benützungs- und Betriebsgenehmigung für den Hotelkomplex.
Die Hotel Kolfschugerhof GmbH focht die Maßnahme beim Verwaltungsgericht an. Nicht nur das. Sie brachte dort gegen die Gemeinde und das Land Südtirol eine Schadensersatzklage über 50 Millionen Euro ein, 20 Millionen für den baulichen Schaden im Falle eines tatsächlichen Abbruchs, 30 Millionen für den Entgang von Einnahmen. Die Hoteleigentümer argumentieren in der Klage, dass sie nichts dafürkönnen, wenn Land und Gemeinde nicht gesetzeskonform handeln. Ohne die Baugenehmigung (mit vier Varianten) hätte man den Hotelzusammenbau nicht in Angriff genommen.
Die Schadensersatzforderung ist offensichtlich ein Druckmittel zu einem am 2. Mai von der Hotel Kolfuschgerhof GmbH eingebrachten Sanierungsantrag gemäß dem Artikel 94 des Gesetzes für Raum und Landschaft, auch Lex Twenty genannt. Die Nutzung der betroffenen Gebäude bleibt damit aufrecht, ob sich die Bausünden baurechtlich sanieren lassen, muss am Ende die Gemeinde Corvara entscheiden. Die Landeskommission für Raum und Landschaft hat sich vergangene Woche auf einer Sitzung mit dem Antrag zu einer Baugenehmigung befasst, das Gutachten soll positiv ausgefallen sein.
Dies geht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts hervor, mit dem ein Antrag Alfreider GmbH auf Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch die Gemeinde Corvara als unzulässig abgewiesen wurde. Es fehle die Klagelegitimation des Nachbarbetriebes Rönn, dessen Aussicht auf die Berge durch die rechtswidrige Erweiterung am Kolfschugerhof gehörig eingeschränkt wurde, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Alfreider GmbH hatte ihren Rekurs gegen die Baugenehmigungen erfolgreich durchgefochten.
Ebenfalls gestern fand am Landesgericht eine weitere Verhandlung zur Zulassung der Strafanklage zur Causa Kolfuschgerhof statt, wo u.a. Bürgermeister Robert Rottonara und der gesetzliche Vertreter der Hotelgesellschaft zu den Beschuldigten gehören.
Weil die Staatsanwaltschaft die Anklage inzwischen geringfügig abgeändert hat, verfügte der Vorverhandlungsrichter eine Vertagung auf den 24. Mai.
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Kommentare (16)
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nobodyistperfect
Ist der Ruf bereits ruiniert, lebt es sich ungeniert. Die Banken werden das schon regeln keine Sorge.
franz19
Diese Hotelbesitzer tricksen ja nicht zum ersten Mal…nur haben Sie früher alles mit Geld zurechtgebogen…Wer kennt nicht die Arroganz mancherebbe Hotelbesitzer…
brutus
…für mich stellt sich nur eine Frage:
Hatte der Bauherr eine gülige Baumkonzession und wurde nach den Plänen der genehmigten Varianten gebaut?
…wenn ja, warum wurde trotz fehlender oder mangelhafter Unterlagen (
Landschaftsschutzermächtigungen) diese ausgestellt!
heracleummantegazziani
Das ist im Prinzip genau das gleiche Problem wie in der Causa Twenty. Der Bauherr reicht ein Projekt ein, es liegt an den zuständigen Stellen zu kontrollieren, ob es den gesetzlichen Vorgaben entspricht und enetsprechend eine Baugenehmigung auszustellen oder nicht.
hallihallo
tja , so schlecht und kompoliziert sind die urbanistischen gesetze geschrieben, daß sich weder gemeinde noch land auskennen.
ultnerbaer
Die Gesetze sind bewusst so schlecht und kompliziert geschrieben, damit findige Bauherren bauen können was sie wollen da alles irgendwie passbar interpretiert werden kann…,
devils_son
unterm Strich … es sind halt in den meisten Orten eben Dorfkasper am Werk….
pachamama
Da muss die Gemeinde „mitgespielt“ haben, ansonsten ist so was nicht möglich.
Wurde die riesige Mehrkubatur mit den „Varianten“ genehmigt?
Hätte der Nachbarn nicht geklagt, wäre alles in Ordnung gewesen….
Es hat geheißen mit dem neuen Raumordnungsgesetz ist eine Sanierung nicht mehr möglich, hat man aber das nötige Geld und die Kenntnisse gelten die Gesetze nicht mehr (…siehe Tierser Seilbahn, Twenty…)
Zum schämen!!!
romy1988
Wer hier wohl bei Gemeinde und Land mitverdient hat? Anders ist so eine Misere nicht zu erklären.
kirchhoff
„Warmer Abbruch“ würde allen helfen?
hermannh
Achtung: das ist Aufruf zu einer Straftat!
hallihallo
es ist nicht klar , ob nur der landschaftsschutzbescheid fehlt, der „eventuell“ noch nachgeholt werden kann, oder ob es noch zusätzlich mehrkubatur gibt.
wenn es noch zusätzlich mehrkubatur gibt, dann kann man dafür wohl kaum fehlende einnahmen einklagen. aber die mehrkubatur könnte man als seniorenwohnungen nutzen.
tiroler
Es wäre interessant zu wissen, wer die Eigentümer sind.
franz19
Wer die Eigentümer sind….Hoteliere die schon oft etwas mit Geld in Ordnung gebracht haben…
dn
Das würde mich auch interessieren. Und wer in solchen Angelegenheiten als Berater dient. Hauptsache, Bürger Arsch darf keinen Wintergarten bauen und muss für etwas Mehrkubatur von Pontius nach Pilatus rennen und das Haus hermetisch versiegeln, damit alles ordentlich verschimmeln kann.
cosifantutte
Ein weiterer Grund die Gemeinden in Südtirol von 116 auf 10 zu reduzieren. Den Abbruch kann man über völlig andere, übergeordnete Schienen in die Wege leiten und verordnen, z.B mit dem hydro-geologischen Risiko instabiler Hanglagen und der davon ausgehenden Gefährdung der allg. Sicherheit..