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Die Millionen-Klage

Zu den gerichtlich festgestellten Bausünden bei der Erweiterung des Kolfuschgerhofs läuft ein Sanierungsverfahren. Die Eigentümer setzen Land Gemeinde und Land mit einer 50-Millionen-Schadensersatzklage unter Druck.

von Thomas Vikoler

Es handelt sich um einen der größten Bauskandale der letzten Jahre in Südtirol, die Erweiterung des Hotels Kolfuschgerhof in Gestalt einer baulichen Zusammenschließung mit dem Hotel Belvedere in der Gemeinde Corvara.

Der Staatsrat hat vergangenes Jahr rechtsgültig festgestellt, das für die Baugenehmigungen der Gemeinde die Landschaftsschutzermächtigungen fehlten bzw. nicht rechtmäßig waren. Und dass es eine riesige Mehrkubatur gab.

Bisher ohne konkrete Folgen für den Betrieb des Hotels. Zwar ordnete die Gemeinde Corvara im Mai vergangenen Jahres in Umsetzung des Urteils den Abbruch und die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes an und verfügte den Widerruf der Benützungs- und Betriebsgenehmigung für den Hotelkomplex.

Die Hotel Kolfschugerhof GmbH focht die Maßnahme beim Verwaltungsgericht an. Nicht nur das. Sie brachte dort gegen die Gemeinde und das Land Südtirol eine Schadensersatzklage über 50 Millionen Euro ein, 20 Millionen für den baulichen Schaden im Falle eines tatsächlichen Abbruchs, 30 Millionen für den Entgang von Einnahmen. Die Hoteleigentümer argumentieren in der Klage, dass sie nichts dafürkönnen, wenn Land und Gemeinde nicht gesetzeskonform handeln. Ohne die Baugenehmigung (mit vier Varianten) hätte man den Hotelzusammenbau nicht in Angriff genommen.

Die Schadensersatzforderung ist offensichtlich ein Druckmittel zu einem am 2. Mai von der Hotel Kolfuschgerhof GmbH eingebrachten Sanierungsantrag gemäß dem Artikel 94 des Gesetzes für Raum und Landschaft, auch Lex Twenty genannt. Die Nutzung der betroffenen Gebäude bleibt damit aufrecht, ob sich die Bausünden baurechtlich sanieren lassen, muss am Ende die Gemeinde Corvara entscheiden. Die Landeskommission für Raum und Landschaft hat sich vergangene Woche auf einer Sitzung mit dem Antrag zu einer Baugenehmigung befasst, das Gutachten soll positiv ausgefallen sein.

Dies geht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts hervor, mit dem ein Antrag Alfreider GmbH auf Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch die Gemeinde Corvara als unzulässig abgewiesen wurde. Es fehle die Klagelegitimation des Nachbarbetriebes Rönn, dessen Aussicht auf die Berge durch die rechtswidrige Erweiterung am Kolfschugerhof gehörig eingeschränkt wurde, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Alfreider GmbH hatte ihren Rekurs gegen die Baugenehmigungen erfolgreich durchgefochten.

Ebenfalls gestern fand am Landesgericht eine weitere Verhandlung zur Zulassung der Strafanklage zur Causa Kolfuschgerhof statt, wo u.a. Bürgermeister Robert Rottonara und der gesetzliche Vertreter der Hotelgesellschaft zu den Beschuldigten gehören.

Weil die Staatsanwaltschaft die Anklage inzwischen geringfügig abgeändert hat, verfügte der Vorverhandlungsrichter eine Vertagung auf den 24. Mai.

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