„Wahlfreiheit für die Eltern“
Namensrecht und Entscheidungsfreiheit: Im römischen Senat hat die Behandlung von vier Gesetzentwürfen begonnen.
Der Justizausschuss des Senats hat mit der Behandlung der Gesetzentwürfe über die Zuerkennung des Nachnamens der Eltern an die Kinder begonnen. „Unter den 4 Gesetzesentwürfen befindet sich auch ein von mir vorgelegter“, erklärt Julia Unterberger.
Die SVP-Senatorin erinnert daran, dass jene Bestimmungen, die bei unverheirateten Eltern automatisch den väterlichen Nachnamen vorsehen, für verfassungswidrig erklärt wurden.
Dieselbe Überlegung muss bei verheirateten Paaren gelten.
„Mein Gesetzentwurf“, erklärt Julia Unterberger, „zielt darauf ab, den Eltern die Wahlfreiheit zu geben: Sie können entscheiden, welchen Nachnamen sie ihrem Kind geben bzw. in welcher Reihenfolge sie diesen geben wollen, wenn sie sich für beide Nachnamen entscheiden. Bei Unstimmigkeiten sollten die beiden Nachnamen in alphabetischer Reihenfolge gegeben werden.“
Es sei an der Zeit, und so habe es das Verfassungsgericht angemahnt, dass Italien dem Weg der wichtigsten europäischen Staaten folgt und mit einer Gesetzgebung zum Namensrecht, die Eltern eine Entscheidungsfreiheit und die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen gewährt, so die SVP-Senatorin.
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Kommentare (2)
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gulli
Endlich lösen wir eines unserer größten Probleme!
dn
Echt jetzt? Bezahlen wir für sowas?