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„Psychischer Stress“

Ein Oberst der Alpini wird vom Rechnungshof zur Zahlung von 2.000 Euro wegen „verschenkter“ Skipässe verurteilt. Für den Masseur von Olympiasieger Armin Zöggeler muss er hingegen nichts zahlen.

von Thomas Vikoler

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof war nicht unerheblich:

M.D., Oberst der Alpini, habe zwischen 2015 und 2019 nicht weniger als 500 Skipässe von Superski Dolomiti an Personen „verschenkt“, die nicht dem Militär angehörten. Darunter: Rechnungshofrichter und höhere Beamte aus Rom, Militärsportgruppen aus dem Ausland und auch Politiker.

Die Anklage forderte in einer Verhandlung Mitte November deshalb von M.D., dass er die Kosten dafür übernehmen müsse. Insgesamt 34.701 Euro.

Wie das nun ergangene Urteil der Rechtssprechenden Sektion des Rechnungshofes zeigt, war die Beweislage in diesem Verfahren doch nicht so eindeutig. Die Staatsanwaltschaft konnte lediglich für die Wintersaison 2017/2018 Belege für „fehlbestimmte“ Skipässe vorlegen, was äußerst bedenklich ist.

Die Richter verurteilten den Oberst deshalb zu einem Schadensersatz von lediglich 2.000 Euro und gingen dabei von einem Einheitspreis von 61 Euro für einen Tageskipass von Dolomiti Superski aus.

Wesentlich komplexer war die Bewertung der zweiten Vorhaltung gegen den Alpini-Oberst, der nicht nur für die Verwaltung der Skipässe zuständig war. Er war auch der Vorgesetzte eines Magazineurs für Skiausrüstung der Tridentina“-Brigade mit besonderen Fähigkeiten. Er war ein begnadeter Masseur, der nicht nur seine Kollegen, sondern Spitzenathleten wie den mehrmaligen Rodel-Olympiasieger Armin Zöggeler behandelte.

Diese „Nebentätigkeit im Dienst“ wurde seinem Vorgesetzten von der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof angelastet, der angerichtete Schaden durch Fehlleitung von Arbeitskraft auf 1.733,10 Euro quantifiziert.

Marco Boscarol, der Anwalt des Obersts, bestritt den Vorwurf in der Verhandlung entschieden und auch der Rechnungshof teilt die Ansicht, dass seine Massagen keine strafbare Handlung darstellten. Obwohl er zunächst nicht ausdrücklich als Masseur eingestuft gewesen war, habe er Soldaten, die einem „besonderen psychischen Stress“ ausgesetzt waren, eine ihnen zustehende Behandlung unterzogen.

Und der Magazineur sei, so heißt es in der Urteilsbegründung, für seine Dienste zugunsten von Olympiasieger Zöggeler, einem Carabiniere, ausdrücklich gelobt worden. Dies nach einer Verwaltungsinspektion in der „Tridentina“.

Das gegen seinen Vorgesetzten M.D. in der gleichen Angelegenheit eingeleitete Strafverfahren vor dem Militärgericht Verona ist ebenfalls eingestellt worden.

Nun müssen dort Oberst und sein Anwalt entscheiden, ob sie Berufung gegen die Verurteilung zum ersten Anklagepunkt einlegen.

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