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Der neue Vertrag

Verschiedene Lohnelemente und Zulagen für ärztliches und nicht-ärztliches Personal im Landesgesundheitsdienst werden rückwirkend erhöht, eine neue Einstiegsstufe in die Berufskarriere eingeführt.

Nach der Genehmigung durch die Landesregierung und dem positiven Gutachten des Rechnungshofes konnte nun der zweite Teilvertrag 2019-2021 zur Erneuerung des Landeskollektivvertrags für den Bereich der sanitären Leiterinnen und sanitären Leiter des Landesgesundheitsdienstes unterzeichnet werden.

Der Teilvertrag bezieht sich auf das Personal der Vertragsbereiche des ärztlichen und tierärztlichen Personals, auf die Leitenden der sanitären Berufe wie Apotheker, Biologen, Chemiker, Physiker und Psychologen sowie auf die Pflegeführungskräfte. Der Vertrag trägt die definitive Unterschrift der repräsentativsten Gewerkschaften dieses Bereichs.

„Es ist ein zentrales Anliegen dieser Landesregierung, attraktive Arbeitsbedingungen für das Personal im Landesgesundheitsdienst zu bieten und diese auch kontinuierlich anzupassen und zu verbessern. Daher haben wir auch in diesem Fall zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt für die entsprechenden Berufsbilder bereitgestellt“, betont Landeshauptmann und Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher.

Die Landesregierung hatte im August 2023 die Richtlinien für die Verhandlungen zum Kollektivvertrag 2019-2021 festgelegt; am 10. Oktober wurde die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungenzur Unterzeichnung des ersten Teilvertrags ermächtigt. Rund fünf Millionen Euro aus dem Landeshaushalt werden dafür pro Jahr zusätzlich bereitgestellt.

Die Neuerungen im zweiten Teilvertrag

Überarbeitet wurde die Vergütung der Wach- und Bereitschaftsdienste. Die Dienstzulage für den Wachdienst innerhalb der normalen Arbeitszeit sowie der Bruttostundensatz für den Wachdienst außerhalb der normalen Arbeitszeit werden rückwirkend ab 1. Jänner 2023 erhöht. Ebenfalls erhöht wird die Spezialisierungszulage für nicht-ärztliche sanitäre Leiterinnen und Leiter (Biologinnen und Biologen, Chemikerinnen und Chemiker, Physikerinnen und Physiker, Psychologinnen und Psychologen sowie Apothekerinnen und Apotheker), während der Fonds für die Ergebniszulage für nicht-ärztliche sanitäre Leitende um 400.000 Euro auf insgesamt 2,5 Millionen Euro aufgestockt wird. Neuerungen betreffen auch die Berufskarriere: Durch die Einführung einer zusätzlichen Ebene in der beruflichen Laufbahn wird eine neue Entwicklungsperspektive für die Mitarbeitenden eingeführt.

Auch die Arbeitszeit wird flexibler gestaltet: Führungskräfte der sogenannten „einfachen Strukturen“ sowie Pflegedienstleiterinnen und Pflegedienstleiter können künftig Arbeitsverhältnisse in Teilzeit (ab 75 Prozent der Arbeitszeit in Vollzeit) eingehen. Bisher war dies nur im Falle nachgewiesener und besonderer Bedürfnisse möglich. Eingeführt wird zudem das Institut des Solidaritätsurlaubs, wonach die Betroffenen freiwillig und unentgeltlich Urlaubstage, welche über die vier Jahreswochen hinausgehen, an andere Mitarbeitende abtreten, sofern die Anforderungen des Dienstes gewährleistet werden.

Die sogenannte Exklusivitätszulage wird nun mit dem zweiten Teilvertrag auch Teil der Grundentlohnung. Diese war mit dem ersten Teilvertrag, welcher im November dieses Jahres unterzeichnet wurde, um 27 Prozent erhöht worden. Diese Zulage erhalten jene sanitären Leiterinnen und Leiter, welche ausschließlich für den Südtiroler Sanitätsbetrieb arbeiten und keiner privaten Tätigkeit nachgehen. Das Land Südtirol stellte für diese Zulage zusätzliche sechs Millionen Euro pro Jahr bereit.

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