„Überzogene Maßnahme“
Der Inhaber der Bozner Biti-Bar will gegen die von der Gemeinde verfügte dreimonatige Schließung rechtlich vorgehen.
Die Maßnahme des Bozner Bürgermeisters erfolgte wenige Tage vor Weihnachten, eine Zeit, in der die Einnahmen erfahrungsgemäß am höchsten sind. Zusammen mit vier anderen Gastbetrieben wurde die Biti-Bar geschlossen.
Den Gastbetrieb in der Garibaldistraße traf es neben der Cristallo-Bar an der Palermo-Brücke am härtesten, sie müssen als vermeintlicher „Treffpunkt für Kriminelle und Orte des Drogenhandels“, wie die Gemeinde mitteilte, für drei Monate zusperren. Die Bar Mon Amour in der Postgasse, die Bar Haidi in der Rittnerstraße und die Bar Pia in der Claudia-Augusta-Straße hingegen für 15 Tage.
Der Inhaber der Biti-Bar empfindet die Maßnahme als ungerecht und will sie vor dem Verwaltungsgericht anfechten.
Nach der 15-tätigen, vom Quästor im April verfügten Schließung wegen festgestellten Drogenhandels habe der Wirt am Eingang eine Überwachungskamera angebracht, sagt sein Anwalt Nicola Nettis. Viel mehr könne er nicht tun, es sei zudem nicht möglich, von jedem Gast die Vorlage des Strafauszugs zu verlangen.
Laut Anwalt Nettis ist die Maßnahme auch deshalb überzogen, weil es seit dem Lizenzentzug im April keine größeren Zwischenfälle in der Biti-Bar gegeben habe. Die nun ergangene vierseitige Schließungsverfügung enthalte jedenfalls keine präzise Begründung dafür, warum die Bar ein Kriminellen-Treffpunkt und Drogenumschlagplatz sein soll.
Bereits in den nächsten Tagen will man bei Verwaltungsgericht einen Antrag auf Aussetzung der erneuten Zwangsmaßnahme einbringen, denn die Zeit läuft und die Einnahmen fehlen. Laut Verfügung muss die Biti-Bar bis 23. März geschlossen bleiben.
Ein weiterer Bar-Inhaber, jener der Bar Pia in Oberau, will die Schließung ebenfalls beim Verwaltungsgericht anfechten. (tom)
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