Erleichterung für Patienten
Personen mit Mukoviszidose haben Anrecht auf therapeutische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Gesundheitszustandes. Das entsprechende Verwaltungsverfahren wird nun verschlankt.
Personen, die an Mukoviszidose erkrankt sind und dafür Unterstützungsmaßnahmenerhalten, müssen sich künftig nur mehr an einen einzigen Ansprechpartner – den Südtiroler Sanitätsbetrieb – wenden. Dies hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen. So werden ab 1. Jänner 2024 ausschließlich die Schalter der Gesundheitssprengel des Südtiroler Sanitätsbetriebs die Gesuche annehmen und bearbeiten, während bisher mehrere Verwaltungsstellen in das Beitragsverfahren eingebunden waren.
Mukoviszidose (auch zystische Fibrose genannt) ist eine angeborene, seltene Stoffwechselerkrankung, bei der zäher Schleim in den Zellen entsteht und die Funktion verschiedener Organe beeinträchtigt. Die Krankheit ist derzeit nicht heilbar und kann im Lauf der Jahre zu Folgeerkrankungen wie Diabetes oder Osteoporose führen. Dank ständig besserer verfügbarer Therapien verzeichnet man allerdings eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung.
Laut Landesgesetzgebung haben Personen mit Mukoviszidose, in deren Behandlungsplan ein gewisser Umfang an täglichen Therapien vorgeschrieben ist, die ansonsten in alltäglichen Lebenssituationen aber selbstständig sind, Anrecht auf einen monatlichen Pauschalbetrag für Physiotherapie zu Hause. Damit soll eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zeitlich hinausgezögert werden.
Für Informationen und Beitragsanträge können sich Betroffene an die Schalterdienste der Gesundheitssprengel wenden.
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