Verödete Prostata
Die Urologie am Krankenhaus Brixen bietet eine minimalinvasive Therapie bei gutartiger Prostatavergrößerung an. Die OP-Technik ist in Italien bereits seit 5 Jahren zugelassen.
Welcher Mann ab einem gewissen Alter kennt das nicht?
Nächtlicher Harndrang, schwacher Harnstrahl, inkomplette Blasenentleerung. Von den meisten Patienten noch immer als normale Folge des Alterns abgetan, mit der man irgendwie zurechtkommen muss, doch für die Fachleute liegt eine behandelbare Erkrankung zugrunde, nämlich eine gutartige Prostatavergrößerung.
So kann der Gang zum Urologen die Lebensqualität massiv verbessern, und neben den medikamentösen und den klassischen chirurgischen Therapiemöglichkeiten steht nun auch eine sehr effiziente, minimalinvasive Alternative zur Verfügung, wie Michael Aigner, Primar der Urologie am Krankenhaus Brixen, erklärt:
„Bei der Technik REZUM handelt es sich um eine Wasserdampfverödung der Prostata, die in Teilnarkose durchgeführt wird und nur eine tagesstationäre Aufnahme erfordert. Im Grunde kann die Methode bei allen Patienten angewendet werden, die unter den Symptomen einer gutartigen Prostatavergrößerung leiden, wobei das Hauptaugenmerk auf jüngere Patienten gelegt wird, die verständlicherweise kein Interesse haben, ein Leben lang Medikamente einzunehmen, oder auf ältere Patienten mit einschränkenden Begleiterkrankungen, bei denen eine klassische Operation der Prostata ein deutlich erhöhtes Operationsrisiko darstellen würde.“
Bereits eine Woche nach Behandlung berichten Patienten von einer Besserung der Symptome, wobei Primar Aigner darauf hinweist, dass der Heilungsprozess rund drei Monate andauert. „Trotzdem können die Patienten nach der Behandlung schon nach wenigen Tagen wieder ihrer täglichen Routine nachgehen, was natürlich Patienten im Berufsleben sehr entgegenkommt.“
Sollte das Prostatagewebe nach der Behandlung wieder nachwachsen und neuerlich Beschwerden machen, kann diese schonende REZUM-Behandlung jederzeit wiederholt werden.
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Kommentare (6)
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placeboeffekt
Danke für diesen Artikel!
Prostatakrebs isst die häufigste Krebserkrankung bei Männern in Mitteleuropa.
Leute, lasst euch untersuchen.
falkao
„In Italien ist Werbung für verschreibungspflichtige Medizinprodukte, medizinische Eingriffe oder Leistungen gesetzlich verboten. Artikel wie dieser könnten zwar auf tatsächlicher Recherche basieren, müssten jedoch auch einen Preis angeben oder als Werbung gekennzeichnet sein. Letzteres wäre jedoch in diesem Fall gar nicht möglich. Somit könnten sogar zwei Verstöße vorliegen. Außerdem handelt es sich um eine private Einrichtung, daher sollte ein ‚recherchierter‘ Artikel auch Informationen über mögliche Kostenübernahmen durch Privatversicherungen oder die Krankenkasse enthalten.
Mit einem bösartigen Tumor hat das Ganze nichts zu tun. Es gibt für dieses Männerleiden auch alternative Behandlungsmethoden, die in einem recherchierten Artikel ebenfalls Erwähnung finden sollten. So hingegen erweckt der Artikel tatsächlich den Eindruck von Schleichwerbung.
gerhard
Oberlehrerhaft und ausgesprochen weltfremd empfinde ich Ihren wirren Kommentar, lieber falkao
Wie menschenfeindlich und bösartig muss man wohl sein, um hinter diesem informativen und hochinteressanten Artikel Schleichwerbung zu mutmaßen?
Wenn das keine glasklare Recherche ist, dann weiss ich nicht mehr weiter.
Dieser exzellente Facharzt hat eine Technik angewandt, die weltweit führend ist und ein sehr deutlich geringeres Operationsrisiko nach sich zieht.
Zum Wohl seiner Patienten.
Aber irgend einen übellaunigen Pessimisten gibt es wohl überall.
Wer so mißlaunig und verbissen denkt, sollte sich vielleicht einmal selber untersuchen lassen.
falkao
Ich darf einfach diesen Artikel zitieren, der diese Art der Werbung behandelt und Urteile darüber diskutiert.
https://www.isplad.org/quando-la-pubblicita-informativa-del-medico-diventa-promozione-commerciale-vietata-di-prodotti/
ich
@falkao Sie wissen aber schon dass das Krankenhaus in Brixen keine private Struktur ist undsehr wohl informiert werden darf welche Leistungen ein öffentliches Krankenhaus anbietet.
falkao
Egal ob Öffentlich oder Privat, beide dürfen Leistungen bewerben. Man darf aber nicht Produkte erwähnen, wie das benannte Rezum System, das nur von einer Firma hergestellt wird. Dies wäre wie die Cola im Film.
Der Gesetztgeber hat hier zurecht einen Riegel vorgeschoben.
https://www.bostonscientific.com/DE-Deutsch/produkte/laser-und-lithotripsie/rezum-wasserdampftherapie.html