Entschädigte Kommunen
Nachdem Südtirols Gemeinden die Kosten für die Wahlhandlungen abgerechnet haben, hat die Landesregierung die Rückerstattung von knapp 400.000 Euro genehmigt.
Um die Landtagswahl am vergangenen 22. Oktober durchzuführen, haben Südtirols 116 Gemeinden die Wahlsitze bereitgestellt, die Sektionswählerlisten ausgefertigt und die Mitglieder der Wahlämter finanziell entschädigt.
Die Kosten dafür erhalten die Gemeinden nun vom Land rückerstattet. Auf der Grundlage der eingereichten Abrechnungen hat die Landesregierung nun die Beträge zweckgebunden, die den einzelnen Gemeinden zustehen.
Insgesamt sind es zusätzliche 395.750 Euro aus dem Landeshaushalt 2023, die den Gemeinden nun vom Amt für institutionelle Angelegenheiten des Generalsekretariats rückerstattet werden.
Mit 78.350 Euro geht der höchste Betrag an die Gemeinde Bozen. Es folgen Meran mit 21.920 Euro, Brixen mit 16.690 Euro und Leifers mit 12.795 Euro sowie Bruneck mit 10.872 Euro.
„Die Gemeinden übernehmen bei den Landtagswahlen einen großen Teil der Arbeit. Wie sie dafür entschädigt werden, regelt die Wahlgesetzgebung“, erklärt Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher. „Bereits erhalten haben die Gemeinden Beiträge von insgesamt 1,4 Millionen Euro, bei deren Bemessung unter anderem die Anzahl der Wählenden berücksichtigt wurde. Nun erstatten wir die belegten Kosten für die Wahlhandlungen direkt den Gemeinden zurück.“
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