Du befindest dich hier: Home » Wirtschaft » „Urteil schafft Klarheit“

„Urteil schafft Klarheit“

Nun ist der Rechtstreit rund um die dm-Filiale in Bruneck endgültig beendet. Der Staatsrat hat bestätigt, dass Einzelhandel im Gewerbegebiet nicht erlaubt ist.

von Markus Rufin

Im Juli 2018 eröffnete am Brunecker Nordring die erste Filiale der Drogeriekette dm in Italien. Die Eröffnung des Geschäfts war strittig, denn es befindet sich mitten in einem Gewerbegebiet. Detailhandel im Gewerbegebiet ist allerdings verboten.

Die Folge war ein jahrelanger jurdischer Streit mit zahlreichen Urteilen, Rekursen und diversen Stellungnahmen von Land und Gemeinden, der nun endgültig abgeschlossen ist.

Was war passiert? Nachdem das Immobilienunternehmen Gatterer Holding bereits mehrere Versuche unternommen hatte, den Einzelhandel im Gewerbegebiet zuzulassen, stellte sie im Frühjahr 2021 ein Ansuchen zur Umwidmung des Gebiets um Ausweisung von Flächen für den Einzelhandel. Damit sollte die bereits erfolge Eröffnung des Drogeriemarktes im Nachhinein saniert werden.

Nun hat der Staatsrat entschieden: Die Ablehnung des Landes war richtig.

Der Wirtschaftsverband hds begrüßt diese richtungsweisende Entscheidung. „Das Urteil schafft endlich Klarheit über die Rechtslage und ist für unsere Raumordnung wegweisend: Das Prinzip, dass Einzelhandel in die Ortszentren und Wohngebiete von Dörfern und Städten gehört und nicht außerhalb – wie etwa in Gewerbegebiete, wo Detailhandel auf sperrige Güter beschränkt ist – ist nun eindeutig bestätigt worden“, erklärt dazu hds-Präsident Philipp Moser.

Der Staatsrat wies in seiner Begründung darauf hin, dass die Gemeinde im Ortszentrum mit Wiedergewinnungsplänen genügend freie Flächen geschaffen hat, sodass sich der Einzelhandel dort weiterentwickeln könne.

hds-Präsident Philipp Moser stellt dabei klar: „Wir begrüßen neue Handelsansiedlungen ob klein, mittel oder groß, wenn diese im Ortskern und im Wohngebieten erfolgen und somit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen kleinen und mittleren Fach- und familiengeführten Geschäften sowie Großverteilern garantiert wird. Der Handel gehört aber in die Ortzentren und nicht außerhalb. Südtirol braucht lebendige, lebenswerte und attraktive Ortszentren in den Ballungsgebieten und im ländlichen Raum.“

Auch im Brunecker Rathaus nahm man die Nachricht mit Genugtuung auf. „Wir freuen uns über das Gerichtsurteil. Der Handel soll im Stadtzentrum stattfinden, so wie es unser Raumordnungsprinzip vorsieht“, sagt Stadtrat Daniel Schönhuber. Es gelte weiterhin – wie in den vergangenen Jahren – sehr viel Kraft und Energie in die Aufwertung des Stadtzentrums zu stecken. „Für eine lebendige, lebenswerte und attraktive Stadt“, fügt Schönhuber an. „Auch die Bürger loben die Attraktivität etwa der Fußgängerzone. So gesehen, bestätigt dieses Urteil unseren Weg.“

Welche Auswirkungen hat dieses Urteil aber für die dm-Filiale? Im Prinzip ändert sich nichts. Das Geschäft darf weiterhin geöffnet bleiben, allerdings keine Lebensmittel verkaufen. Das war auch bisher der Fall.

Allerdings ist das Urteil durchaus richtungsweisend, meint Schönhuber: „Wenn das Urteil in die andere Richtung gefallen wäre, hätten morgen gleich mehrere solche Strukturen entstehen können. Wir hätten eine ähnliche Situation wie in Österreich, wo außerhalb der Stadtzentren zahlreiche Einkaufszentren mit großen Ketten eröffnen. Die Innenstädte würden darunter sehr leiden.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • asd

    Da war wohl die teure Konkurrenz mit ihren vergoldeten Produkten nicht ganz
    untätig.

    Kein Problem: Es gibt auch an anderen Orten DM. Da wird dann Großeinkauf gemacht wenn die weiter weg sind.
    Ansonsten Amazon.

  • besserwisser

    ja dann wird halt die zone umgewidmet…mit den richtigen rechtsanwalten und politikern geht das schon.
    bozen süd ist voll von „leuchtenden“ beispielen…..

  • franz19

    Es ist schade dass der Neid solche Entscheidungen bringen..aber keine Angst Anzeiger,Amazon bringt es nach Hause..!!

    • brenner

      Bitte… solche Entscheidungen bzw. Urteile ergehen in einem Rechtsstaat nicht aufgrund von Neid oder anderer Todsünden oder dunkler Mächte im Hintergrund, es gibt dafür RECHTLICHE GRUNDLAGEN, die das Urteil auch begründen (müssen). Ein römisches Höchstgericht wird sich auch von der lokalen Konkurrenz nicht beeindrucken lassen. Übrigens gibt es diese Regelung nicht aus Jux und Tollerei, sondern hat ihren Zweck zur Belebung der Ortskerne bzw. Verhinderung deren Sterbens weitestgehend erfüllt. Das Gegenteil davon sieht man teilweise in österreichischen Kleinstädten, wo am Stadtrand in Gewerbegebieten Einkaufszentren stehen und der Ortskern ausgestorben ist. Diese Entwicklung ist kein Fortschritt und daher sollten auch Globalplayer wie Amazon kritisch gesehen werden, Stichwort lokale Wertschöpfung und CO2-Fußabdruck.

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen