„Urteil schafft Klarheit“
Nun ist der Rechtstreit rund um die dm-Filiale in Bruneck endgültig beendet. Der Staatsrat hat bestätigt, dass Einzelhandel im Gewerbegebiet nicht erlaubt ist.
von Markus Rufin
Im Juli 2018 eröffnete am Brunecker Nordring die erste Filiale der Drogeriekette dm in Italien. Die Eröffnung des Geschäfts war strittig, denn es befindet sich mitten in einem Gewerbegebiet. Detailhandel im Gewerbegebiet ist allerdings verboten.
Die Folge war ein jahrelanger jurdischer Streit mit zahlreichen Urteilen, Rekursen und diversen Stellungnahmen von Land und Gemeinden, der nun endgültig abgeschlossen ist.
Was war passiert? Nachdem das Immobilienunternehmen Gatterer Holding bereits mehrere Versuche unternommen hatte, den Einzelhandel im Gewerbegebiet zuzulassen, stellte sie im Frühjahr 2021 ein Ansuchen zur Umwidmung des Gebiets um Ausweisung von Flächen für den Einzelhandel. Damit sollte die bereits erfolge Eröffnung des Drogeriemarktes im Nachhinein saniert werden.
Nun hat der Staatsrat entschieden: Die Ablehnung des Landes war richtig.
Der Wirtschaftsverband hds begrüßt diese richtungsweisende Entscheidung. „Das Urteil schafft endlich Klarheit über die Rechtslage und ist für unsere Raumordnung wegweisend: Das Prinzip, dass Einzelhandel in die Ortszentren und Wohngebiete von Dörfern und Städten gehört und nicht außerhalb – wie etwa in Gewerbegebiete, wo Detailhandel auf sperrige Güter beschränkt ist – ist nun eindeutig bestätigt worden“, erklärt dazu hds-Präsident Philipp Moser.
Der Staatsrat wies in seiner Begründung darauf hin, dass die Gemeinde im Ortszentrum mit Wiedergewinnungsplänen genügend freie Flächen geschaffen hat, sodass sich der Einzelhandel dort weiterentwickeln könne.
hds-Präsident Philipp Moser stellt dabei klar: „Wir begrüßen neue Handelsansiedlungen ob klein, mittel oder groß, wenn diese im Ortskern und im Wohngebieten erfolgen und somit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen kleinen und mittleren Fach- und familiengeführten Geschäften sowie Großverteilern garantiert wird. Der Handel gehört aber in die Ortzentren und nicht außerhalb. Südtirol braucht lebendige, lebenswerte und attraktive Ortszentren in den Ballungsgebieten und im ländlichen Raum.“
Auch im Brunecker Rathaus nahm man die Nachricht mit Genugtuung auf. „Wir freuen uns über das Gerichtsurteil. Der Handel soll im Stadtzentrum stattfinden, so wie es unser Raumordnungsprinzip vorsieht“, sagt Stadtrat Daniel Schönhuber. Es gelte weiterhin – wie in den vergangenen Jahren – sehr viel Kraft und Energie in die Aufwertung des Stadtzentrums zu stecken. „Für eine lebendige, lebenswerte und attraktive Stadt“, fügt Schönhuber an. „Auch die Bürger loben die Attraktivität etwa der Fußgängerzone. So gesehen, bestätigt dieses Urteil unseren Weg.“
Welche Auswirkungen hat dieses Urteil aber für die dm-Filiale? Im Prinzip ändert sich nichts. Das Geschäft darf weiterhin geöffnet bleiben, allerdings keine Lebensmittel verkaufen. Das war auch bisher der Fall.
Allerdings ist das Urteil durchaus richtungsweisend, meint Schönhuber: „Wenn das Urteil in die andere Richtung gefallen wäre, hätten morgen gleich mehrere solche Strukturen entstehen können. Wir hätten eine ähnliche Situation wie in Österreich, wo außerhalb der Stadtzentren zahlreiche Einkaufszentren mit großen Ketten eröffnen. Die Innenstädte würden darunter sehr leiden.“
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