Die bezahlte Kuh
Das Strafverfahren gegen den Jäger aus der Sarner Fraktion Auen, der 2021 eine Kuh des Nachbarn erschoss, wurde eingestellt.
Den Preis für seine Kuh nannte der Bauer Anfang Oktober am Rande einer Strafverhandlung am Bozner Landesgericht: 2.000 Euro.
Auf diesen Betrag dürften er, der Bauer, und ein Jäger aus der Nachbarschaft inzwischen geeinigt haben, auch wenn darüber Stillschweigen vereinbart wurde.
Die Auszahlung der geschädigten Partei war eine Voraussetzung für die nun erfolgte Einstellung des Verfahrens zu einem beinahe unglaublichen Vorfall am 3. November 2021:
Ein Jäger aus der Sarner Fraktion Auen erschoss mit seinem Jagdgewehr ebendort eine auf einem Waldstück weidende Kuh.
Er hatte sie, wie er später erklärte, mit einem Dachs verwechselt, auf den er es eigentlich abgesehen hatte.
Obwohl der Eigentümer der Kuh zum Tatort gerufen wurde – der Jäger hatte dem schwerverletzten Tier mit einer zweiten Kugel den Gnadenschuss versetzt -, gab es bis zur Verhandlung Anfang Oktober kein Angebot für eine Schadensersatzzahlung. Um eine Einigung darüber zu erleichtern, vertage Richter Carlo Busato die Verhandlung auf Montag dieser Woche.
Auf dieser erging die Mitteilung, dass der Jäger dem Bauern, der sich nicht als Nebenkläger in das Strafverfahren eingelassen hatte, eine Entschädigung für die tote Kuh bezahlt hat.
In der Folge verfügte Richter Busato die Einstellung des Verfahrens gegen den Jäger zum Vorwurf der Tötung eines Tieres. Es fehlten nämlich drei wichtige Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandes nach Artikel 544 des Strafgesetzbuches: Die „nicht gegebene Notwendigkeit“ der Tötung, deren Grausamkeit – und der Vorsatz. (tom)
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