Der feine Max
Das Bozner Überwachungsgericht annulliert eine Sicherheitsmaßnahme gegen Ausbrecherkönig Max Leitner aus dem Jahre 2015. Aus gesundheitlichen Gründen.
Der Mann, der in seiner langen Karriere fünfmal aus einem Gefängnis ausbrach, fürchtete sich seit Jahren vor der Umsetzung eines Dekrets des Voruntersuchungsrichters von Bologna. Dieser hatte im Jahre 2015 gegen Max Leitner die leichteste Form der Sicherheitsmaßnahme, nämlich überwachte Freiheit, verhängt.
Der Anlass: Eine tätliche Auseinandersetzung Leitners mit Gefängniswärtern, die in ein Strafverfahren mündete.
Nun steht fest: Die Sicherheitsmaßnahme wird nicht umgesetzt, Leitner, der insgesamt 27 Jahre hinter Gittern verbracht hat, ist in jeder Hinsicht ein freier Mann.
Die entsprechende Entscheidung traf nun das Bozner Überwachungsgericht nach einer Verhandlung vergangene Woche. Angelo Polo und Nicola Nettis, die Anwälte des Ausbrecherkönigs, hatten argumentiert, dass Leitner aus gesundheitlichen Gründen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit (mehr) darstelle und folglich keine Sicherheitsmaßnahme erforderlich sei.
Das Überwachungsgericht folgte dieser Argumentation und stufte Leitner, der seit einiger Zeit in einer Gemeindewohnung in Meran untergebracht ist, als ungefährlich ein.
Für kommende Woche ist am Bozner Landesgericht eine Vorverhandlung zu einem Strafverfahren angesetzt, das im September 2021 für großes Aufsehen sorgte: Es geht darin um die vermeintlichen Schüsse Leitners mit einem historischen Gewehr auf das Auto einer Prostituierten in der Bozner Industriezone. Leitner wurde deswegen zeitweise U-Haft in genommen. Ebenfalls beschuldigt ist in diesem Verfahren Leitners enger Vertraute, der Österreicher Hans Schörghofer.
Die Verteidigung wird in der Verhandlung die Aussetzung des Verfahrens gegen Leitner für mindestens ein Jahr beantragen – laut einem Gutachten ist der gebürtige Elvaser nicht verhandlungsfähig. (tom)
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kirchhoff
Felix Justizia