Zeugen der Vergangenheit
Beim ersten Tag des Kulturgüterschutzes im Museion in Bozen wurden die verschiedenen Aspekte des Themas Kulturgüterschutz erörtert und mit Praxisbeispielen vertieft.
Kulturgüter sind wichtige Zeugen unserer Gegenwart und Vergangenheit. Diese Objekte, Artefakte und Archivalien lagern in Depots, Archiven, historischen Gebäuden und Ausstellungsräumen des Landes. Ihr Schutz ist eine zentrale Aufgabe der verschiedenen Gedächtnisinstitutionen. Wenn ein Notfall eintritt, ist die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von zentraler Bedeutung.
Die Verwahrerinnen und Verwahrer von Kulturgut in Archiven, Depots, Bibliotheken, Galerien, Kirchen, Museen und historischen Bauwerken erfüllen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, hob die Landesrätin für Denkmalpflege Maria Hochgruber Kuenzer hervor: “Ich freue mich, wenn das Handbuch zum Kulturgüterschutz auch draußen in jeder Gemeinde und Ortschaft die Sensibilität für Maßnahmen als Notfallmanagement zum Schutz unseres Kulturgutes erhöht, das die DNA unserer Identität ist.“ Südtirol sei reich an bekannten und weniger bekannten Kulturgütern, unterstrich die Landesrätin und wies auf die Bedeutung der Bewusstseinsbildung hin, denn: „Was ich nicht kenne, kann ich nicht lieben.“
Schutz des Kulturgutes erhöhen
Diesen Ball nahm der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Klaus Unterweger auf: „Was ich nicht kenne, kann ich nicht schützen.“ Kulturgüter sind bewegliche oder unbewegliche Güter, die für das kulturelle Erbe von großer Bedeutung sind, wies er in seiner Funktion als Ressortdirektor in Vertretung des kurzfristig verhinderten Bevölkerungsschutzlandesrates Arnold Schuler in seinen Grußworten hin. Der Zivilschutz hilft mit, einen wirksamen Schutz des Kulturgutes sicherzustellen, das durch Naturgefahren und Technikgefahren, durch Diebstahl und Vandalenakte, unsachgemäße Lagerung und Unkenntnis bedroht ist: „Das integrale Risikomanagement besteht aus Vorbeugung, Alarmierung, Bewältigung des Ereignisses und Unterstützung des Wiederaufbaus. Mit dem Kulturgüterschutz und dem Handbuch dazu setzen wir ganz am Anfang, bei der Vorbeugung an.“
In Abwesenheit von Landeskonservatorin und Landesnotfallkoordinatorin Karin Dalla Torre referierte Landesarchivar Gustav Pfeifer über die Rolle des Kulturgüterschutzes im Rahmen des neuen Landesgesetzes für Kulturgüter.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Michael Gamper, Gustav Pfeifer und Monika Conrater stellten das Handbuch Kulturgüterschutz und ihre jeweiligen Aufgaben vor: Die Agentur für Bevölkerungsschutz ist das Kompetenzzentrum für Brand- und Zivilschutz. Das Landesarchiv (Landesdenkmalamt) beinhaltet materielles Kulturgut (Bau- und Kunstdenkmaler, archäologische Stätten und Funde, Schrift- und Bildgut). Das Amt für Museen und museale Forschung ist die Servicestelle für Museen und Sammlungen. Der Geschäftsführer der Firma Securplan Toni Gögele zeigte die Schritte zur Kulturgüterschutz-Notfallplanung mit Vorbeugung, Priorisierung und In-Sicherheit-Bringen auf.
Notfallteam und Kulturgüterverzeichnis wichtig
Der Direktor des Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren und Leiter der Feuerwehrschule Christoph Oberhollenzer und der Kommandant der Berufsfeuerwehr Florian Alber legten Aufgaben und Organisation des Feuerwehrdienstes mit Einsatzvorbereitung und Einsatzmaßnahmen dar. Die Feuerwehren, hoben sie hervor, seien zu „Gefahrenwehren“ geworden und leisten schnelle Hilfe durch einen flächendeckenden, gut aufgestellten Dienst. Vorbeugung ist der beste Schutz, deshalb sind Notfallpläne und Unterlagen für den Feuerwehreinsatz von grundlegender Bedeutung. Sonderobjekte wie Kulturgüter erfordern besondere Vorbereitung, die Kulturgüter werden nach höchster, mittlerer und niederer Priorität gereiht. Die Feuerwehren brauchen im Vorfeld Kontaktdaten eines Notfallteams, ein Verzeichnis schützenswerter Kulturgüter mit Priorität und Laufkarten. Bei einem Einsatz stehen Menschenrettung und Schutz von Menschen an erster Stelle. Für die Bergung von Kulturgütern sind etwa Rollwagen oder Kisten vor Ort wichtig. Immobiles Kulturgut muss so gut wie möglich geschützt werden, etwa durch Folien.
Die Verantwortliche der Abteilung Sammlung/Archiv des Museion Elena Bini zeigte praktische Erfahrungen bei der Einführung des Verfahrens zur Umsetzung des Sicherheits- und Notfallplans für die Werke im Museum auf.
Das Handbuch zur Erstellung eines Notfallplans für Trägerinnen und Träger von beweglichen wie unbeweglichen materiellen Kulturgütern (hier zum PDF) war im Frühjahr vorgestellt worden. Eine Arbeitsgruppe des Landesamtes für Museen und museale Forschung, der Agentur für Bevölkerungsschutz und des Südtiroler Landesarchivs im Landesdenkmalamt hat diesen Leitfaden ausgearbeitet.
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