Verschärfte Pistenpflichten
Ab dieser Wintersaison gelten auf den Skipisten gemäß einem Landesgesetz neue Regeln. Ein Richter hat sie erst einmal den Carabinieri erklärt.
Skifahrer auf einer als solche ausgewiesenen Pisten sind verpflichtet, „sich vor einem Überholen zu vergewissern, dass dafür ausreichend Platz und Sicht vorhanden ist, immer mit soviel Abstand, dass Überholte nicht behindert werden”. Oder: „An Kreuzungen muss sich der Benutzer vergewissern, ob wer von einer anderen Skipiste ankommt, auch wenn dieser von oben anlangt”. Und schließlich: „An Engstellen, in der Nähe von Kuppen oder an unübersichtlichen Stellen anzuhalten, ist verboten“.
So steht es in einer vom Landtag am 23. Juli vom Landtag beschlossenen umfangreichen Änderung des Skipistengesetzes aus dem Jahre 2010. Es handelt sich vorwiegend um eine Anpassung an das 2021 geänderte Staatsgesetz, mit welchem u.a. die Versicherungspflicht für Skifahrer und neue Bestimmungen für Pistenbetreiber eingeführt wurden.
Carlo Busato, Strafrichter am Landesgericht, ist ein ausgewiesener Experte für Rechtsfragen auf und außerhalb der Pisten. Am vergangenen Wochenende leitete er einen Workshop der Carabinieri, die in 27 Südtiroler Skigebieten jeden Winter den Pistendienst verrichten. Im vergangenen Winter verzeichneten sie dort 4.000 Rettungseinsätze und führten 6.000 Kontrollen durch.
Laut Oberst Raffaele Rivola, dem Landeskommandanten der Carabinieri, handelt es sich um die Hauptaktivität der Carabinieri von Dezember bis April. Das Verhalten den Pisten auf den Pisten sei ein Spiegelbild von dem, was sich während des Jahres im Tal abspiele, so Rivola.
Der Workshop mit Richter Busato, an dem zahlreiche Rettungs-Carabineri teilnahmen, fand teilweise auf den frisch eröffneten Pisten statt.
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Kommentare (3)
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gulli
Mit etwas Hausverstand, guten Willen und gegenseitigen Respekt würde vieles leichter gehen.
dn
Und genau deswegen braucht es Gesetze.
morgenstern
Wir sind soweit, was nicht ausdrücklich erlaubt ist ist alles verboten.