Der Wasserzins
Die Landesregierung hat der Aufteilung der Wasserzinseinnahmen von elf Millionen Euro unter den 116 Gemeinden zugestimmt. Damit hat sie dem Vorschlag des Rates der Gemeinden entsprochen.
Mit insgesamt elf Millionen Euro an Wasserzinsgeldern für das Jahr 2023 können Südtirols Gemeinden rechnen. Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher der vom Rat der Gemeinden vorgeschlagenen Aufteilung der Finanzmittel unter den 116 Südtiroler Gemeinden zugestimmt. Bekanntlich erhält das Land Südtirol für die Nutzung öffentlicher Gewässer zur Stromerzeugung jährliche Wasserzinse. Mindestens 50 Prozent davon stehen den Gemeinden zu.
Bei der Zuweisung der Mittel an die Gemeinden werden Standortgemeinden von Stromerzeugungsanlagen aus Wasserkraft besonders berücksichtigt. Diese erhalten weiterhin 72 Prozent der Mittel, während 28 Prozent an die restlichen Gemeinden gehen. Von den 72 Prozent, die den Standortgemeinden vorbehalten sind, werden zwei Millionen Euro zu gleichen Teilen an alle Gemeinden verteilt, während die restlichen knapp sechs Millionen Euro abhängig von Nennleistung der Wasserkonzessionen bzw. Wasserkraftwerke zugewiesen werden. Eine Ausnahme bildet das Kraftwerk St. Florian im Unterland, bei dem nur die Nennleistung des Südtiroler Anteils berücksichtigt wird.
Von den rund drei Millionen Euro, die unter den Gemeinden aufgeteilt werden, in denen sich keine Kraftwerke mit mindestens 3000 Kilowatt Nennleistung befinden, werden 70 Prozent zu gleichen Anteilen zugewiesen, 30 Prozent hingegen unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl.
Im Sinne des Beschlusses der Landesregierung können die Gemeinden Ritten (379.777 €), Graun (317.215 €) und Algund (314.933 €) mit den höchsten Beträgen aus dem Wasserzins rechnen. Es folgen die Gemeinden Sarntal (250.837 €), Ulten (230.857 €), Kastelruth (222.825 €) und Schnals (207.117 €).
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