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Schuldiger Schütze

Foto: 123RF

Ein Bozner wurde 2017 von fünf Pistolenkugeln getroffen – und überlebte. Der Schütze wurde zunächst wegen Notwehr freigesprochen, nun aber verurteilt.

von Thomas Vikoler 

Unzweifelhaft ist, dass der Bozner, 35, der bei dem Zwischenfall im Jahre 2017 beinahe sein Leben verlor, einen Elektroschocker bei sich hatte (ob er ihn tatsächlich einsetzte, ist weiter umstritten). Erwiesen ist auch die Reaktion eines der beiden Männer, die sich bei dem Besuch des heute 35-jährigen Bozners in der Wohnung einer Bekannten in der lombardischen Stadt Bergamo aufhielten: Er zückte eine (nicht gemeldete) Pistole und drückte fünf Mal ab. Zwei Kugeln trafen den Bozner in die Brust, eine an der Achsel, eine am Arm und eine im Bereich der Leber.

Zumindest drei der Kugeln hätten tödlich für das Opfer der Pistolen-Attacke sein können, die es schwerverletzt überlebte. Die zuständige Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Schützen, einen Mann aus Bergamo, Sohn eines hohen Justizbeamten. Der Vorwurf: Versuchter Mord. Doch anstatt des beantragten Schuldspruchs gab es einen Freispruch für den Angeklagten. Die Richter kamen zum Schluss, dass der Schütze in Notwehr gehandelt hatte, provoziert vom Taser des Bozners. Ein ballistisches Gutachten hatte zudem ergeben, dass die Wirkung der Kugeln eingeschränkt war, weil es sich bei der Schusswaffe um einen historischen Revolver handelte.

Eine neue Beweisaufnahme im Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Brescia führte zu einem etwas anderen Ergebnis. So stellte ein Gutachter fest, dass die Geschoßgeschwindigkeit der Pistolenkugeln bei immerhin 160 Joule lag, ein Geschoß eines Luftdruckgewehrs kommt auf gerade sechs Joule. Und: Nicola Nettis, der Anwalt des Nebenklägers (der von den fünf Schüssen getroffenen Bozners) konnte das Berufungsgericht davon überzeugen, dass die Notwehrreaktion des Schützen spätestens nach den ersten beiden Schüssen unterbrochen wurde. Eine Frau war dem Opfer zur Hilfe gekommen und suchte nach Einschusslöchern im Körper. Es folgten weitere drei Schüsse.

Das OLG Brescia hat das erstinstanzliche Urteil nun aufgehoben und den Schützen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Tatbestand: Körperverletzung, erschwert durch den Einsatz einer Schusswaffe.

Dem Nebenkläger wurde eine Anzahlung von 10.000 Euro auf das Schmerzensgeld zugesprochen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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