Das Schutzsystem
Seit Dienstag sind die Internetanbieter dazu verpflichtet, ein System des Jugendschutzes bereitzustellen – in den für Minderjährige vorbehaltenen Internet-Angeboten muss der Schutz bereits vorinstalliert sein.
Bereits im Jahr 2020 hatte der Gesetzgeber die Weichen gestellt, nun setzt die Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen (AGCOM) ein Ultimatum: Ab morgen, 21. November 2023, sind die Internetanbieter dazu verpflichtet, ein Schutzsystem für die Nutzung des Internets durch Minderjährige einzurichten.
Dabei handelt es sich um ein Filtersystem, welches den Zugang zu Inhalten bestimmter Kategorien unterbindet, wie beispielsweise Pornografie, Glücksspiel und Wetten, Waffen, Gewalt, Hass und Diskriminierung.
Das System wird kostenlos bereitgestellt und ist in den für Minderjährige reservierten Angeboten bereits vorinstalliert, steht aber auch für alle anderen Angebote zur Verfügung. Die Aktivierung und Einrichtung des Kontrollsystems erfolgt durch den Vertragsinhaber, also durch eine volljährige Person wie beispielsweise ein Elternteil bzw. einen Erziehungsberechtigten.
„Für weitere Informationen und Hilfestellung bei der Aktivierung können sich die Eltern an den Kundenservice (Call Center) des jeweiligen Internetanbieters wenden“, erklärt der Präsident des Landesbeirates für das Kommunikationswesen, Roland Turk.
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