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Die Anklage

Foto: Trento Today

Einem Sterzinger droht wegen eines Unfalls am Gardasee, bei dem die Brixnerin Amélie Resch starb, eine Anklage wegen erschwerter Tötung im Straßenverkehr.

Amélie Resch, die in einem Hotel am Gardasee eine Sommersaison absolvierte, starb zwei Tage nach dem schweren Unfall im Krankenhaus von Brescia.

Die 22-jährige Brixner saß auf dem Kleinmotorrad (Scooter), das am 16. September dieses Jahres bei San Felice del Benaco südlich von Salò gegen einen entgegenkommenden SUV, gelenkt von einer deutschen Urlauberin, zusammengestoßen war.

Die junge Frau wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert, der Fahrer des Scooter, ein 32-jähriger Sterzinger, wurde lediglich leicht verletzt.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Brescia die Ermittlungen gegen den Mann, der im selben Hotel wie Amélie Resch tätig war, abgeschlossen.

Der Vorwurf lautet auf erschwerte Tötung im Straßenverkehr, worauf ein Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren steht.

Die Straßenpolizei kam bei ihren Erhebungen zum Schluss, dass der Scooter, der mutmaßlich in eine Nebenstraße einbiegen wollte, auf die Gegenfahrbahn geraten war. Der SUV sei mit normaler Geschwindigkeit unterwegs gewesen.

Nicola Nettis und Ernest Cuccarollo, die Verteidiger des Beschuldigten, zweifeln an dieser Darstellung und bemühen sich darum, den erschwerenden Umstand des Fahrens gegen die Fahrtrichtung mit einem Gutachten zu entkräften. Der Lenker des Kleinmotorrads, der 32-jährige Sterzinger, kann sich nicht erinnern, ob der tatsächlich in die Nebenstraße abbiegen wollte und wie es überhaupt zu dem Unfall kam.

Eine Rolle in diesem Verfahren könnte die Rechtsmeinung eines Gerichts in Florenz spielen, das zum Schluss kam, dass fahrlässige Verursacher von Unfällen durch den Tod einer ihr nahestehenden Person bereits genug gestraft seien. Mit dieser Frage befasst sich der Verfassungsgerichtshof. (tom)

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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