Die „Geschäftsführer“
Wegen eines Staatsratsurteils müssen 32 Primararztstellen im Südtiroler Sanitätsbetrieb neu ausgeschrieben werden. 32 komplexe Strukturen werden aktuell nur geschäftsführend geleitet.
Von Matthias Kofler
Großes Aufsehen hat die Nachricht der Ausschreibung der Wettbewerbe für jene 52 Primare ausgelöst, die wegen eines Fehlers beim Ablauf des Bewertungsgespräches neu ausgeschrieben werden müssen. Noch größer ist die Unsicherheit für sie, was ihre Gehälter betrifft. Sie werden nach Ablauf des Fünfjahresauftrag bis zur Abwicklung des regulären Wettbewerbes in „geschäftsführende Abteilungsleiter“ umfunktioniert. Kommt es dadurch für sie zu einer Einbuße ihres Gehaltes?
Die Landesregierung sucht derzeit nach Lösungen, die es erlauben, ihre Gehälter als Primare beizubehalten und eine Rückstufung als „geschäftsführende Primare” mit entsprechender Gehaltskürzung zu verhindern. Trotz der Zusicherungen des Generaldirektors Florian Zerzer in diese Richtung, stehen die Primare diesen Aussagen sehr skeptisch gegenüber, denn auch nach einer eventuellen Neubesetzung der Primariate nach den Wettbewerben könnten jederzeit Gehaltskürzungen und Rückstufungen durchgesetzt werden und somit bereits erworbene Rechte beschnitten werden.
Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher in Beantwortung einer Anfrage des Team-K-Politikers Franz Ploner mitteilt, werden aktuell 32 komplexe Strukturen nur geschäftsführend geleitet: sieben davon fallen in den Zuständigkeitsbereich des Betriebes, zehn in jenen des Gesundheitsbezirks Bozen, sieben in jenen des Gesundheitsbezirks Meran, fünf in jenen des Gesundheitsbezirks Brixen und drei in den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsbezirks Bruneck. Aufgrund der Urteilssprüche von Verfassungsgerichtshof und Zivilgerichtsbarkeit und der darauffolgenden Reformen der Gesetzgebung der Auswahlverfahren wurden für längere Zeit keine Ausschreibungen vorgenommen. 19 geschäftsführende Abteilungsleiter sind laut Kompatscher länger als 12 Monate im Amt, wobei der SVP-Politiker nicht näher darauf eingeht, wie lange die einzelnen geschäftsführenden Abteilungsleiter bereits im Amt sind.
Ein weiteres Problem im Südtiroler Gesundheitswesen stellen die seit Jahren als „geschäftsführende Primare” eingestuften Ärzte und Ärztinnen dar, deren Stellen nie ausgeschrieben wurden, obwohl ihre Aufträge und Einstufungen lediglich für sechs Monate bis maximal zwölf Monate arbeitsrechtlich laufen dürften. Aufgrund der Staatsratsurteils wegen des fehlerhaft durchgeführten Auswahlverfahrens müssen bis zum Jahr 2026 insgesamt 32 Primararztstellen erneut ausgeschrieben werden, schreibt Arno Kompatscher in Beantwortung der Team-K-Anfrage. Eine Verlängerung ist durch eine Bewertungskommission nicht möglich. Die Bewertung der geschäftsführenden Primare obliegt – in Erwartung der Namhaftmachung der zuständigen Gremien – der direkten Vorgesetzten bzw. dem direkten Vorgesetzten, also in der Regel der ärztlichen Krankenhausleiterin bzw. dem ärztlichen Krankenhausleiter. „Dies bedeutet, dass für viele Primare eine Verlängerung ihres Vertrages wegen des anstehenden Wettbewerbs unsicher ist“, resümiert Franz Ploner.
Aus Kompatschers Antwort geht weiters hervor, dass im Sanitätsbetrieb direktbeauftragte Abteilungsleiter zweiter Leitungsstufe (Primare) mit einem Sondervertrag über einen längeren Zeitraum angestellt wurden: Sanitätsdirektion: wohnortnahe Grundversorgung und Chronic Care (3 Jahre), Gesundheitsbezirk Bozen: Dermatologie (12 Jahre), Innere Medizin (5 Jahre), Medizinische Onkologie (halbes Jahr), HNO (6 Jahre) und Gesundheitsbezirk Brixen: Orthopädie und Traumatologie Brixen (7 Jahre). Laut Aktenstand des Sanitätsbetriebes sind zwei Führungskräfte im Besitze eines Zweisprachigkeitsnachweises Niveau C1.
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