Höchstens 30 Sekunden
Der Hausarrest für den jungen Sarner, den die Staatsanwaltschaft für den Tod von Florian Nussbaumer verantwortlich macht, ist aufgehoben worden.
von Thomas Vikoler
Ein Arbeitsvertrag als Saisonsarbeiter hat den Voruntersuchungsrichter überzeugt. Er hat den Hausarrest für Robert H., 25, dem Lenker des Motorrads, mit dem der 22-jährige Sarner Florian Nussbaumer in der Nacht auf den 17. September dieses Jahres im Bereich der Kreuzung nach Reinswald umgestoßen wurde, aufgehoben.
Robert H. muss sich nun regelmäßig bei den Carabinieri von Sarnthein melden und darf arbeiten. Zuvor hatte das Freiheitsgericht einen Antrag auf Aufhebung der U-Haft abgelehnt.
Wie die Obduktion der Leiche Nussbaumers ergeben hat, war der Fußgänger nach dem Aufprall des Motorrads unglücklich auf den Hinterkopf gefallen und erlitt eine (tödliche) Schädelfraktur. Nachgewiesen wurde auch ein Rippenbruch, wahrscheinlich die Folge eines Widerbelebungsversuchs durch den Motorradfahrer.
Dieser war nach der (vom Richter nicht bestätigten) Festnahme durch die Carabinieri vor allem deshalb in U-Haft genommen worden, weil der Richter von einer Tatwiederholungsgefahr ausging. Einmal, weil er das am Unfall beteiligte Motorrad in der Nähe des Tatortes versteckt hatte und weil er den Carabinieri ein zweites Motorrad zeigte. Das erste Motorrad war nicht versichert.
Hansjörg Stofner und Andreas Tscholl, die Verteidiger von Robert H., bemühen sich nach der für ihren Mandanten errungenen Enthaftung, die Vorhaltung der Staatsanwaltschaft der erschwerten Tötung im Straßenverkehr zu entkräften. Nach ihrer Rekonstruktion hatte sich der Motorradfahrer höchstens 30 Sekunden vom Tatort entfernt, um das Motorrad in einer Böschung zu verstecken. Unklar ist bisher die Dynamik des Aufpralls, die zum Sturz Nussbaumers führte.
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