Verbotene PK
Laut Landeshauptmann Arno Kompatscher hat Thomas Widmann gegen die Wahlkampf-Bestimmungen verstoßen. Nun droht dem Ex-Landesrat eine saftige Verwaltungsstrafe.
von Matthias Kofler
Die Pressekonferenz von Thomas Widmann vor dem Sitz der Claudiana in Bozen kurz vor den Landtagswahlen hat ein politisches und rechtliches Nachspiel. Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher in der Antwort auf eine Landtagsanfrage des PD-Abgeordneten Sandro Repetto mitteilt, wurde in diesem Fall gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Par Condicio verstoßen.
Zur Erinnerung: Eine Woche vor dem Urnengang stellte die „Liste Widmann“ auf dem Platz vor dem Sitz der Claudiana ihr gesundheitspolitisches Programm für die Landtagswahlen vor. Fast zur gleichen Zeit wurden drei PD-Kandidaten von der Leitung des Gesundheitsdienstes daran gehindert, vor dem Bozner Krankenhaus Flugblätter mit Wahlwerbung zu verteilen. Der ehemalige Ministerpräsident und 5-Sterne-Führer Giuseppe Conte durfte – mit Verweis auf die geltenden Wahlkampfbestimmungen – nicht mit dem Personal des Sanitätssprengels Europa Neustift in der Bozner Palermostraße sprechen. Laut Sandro Repetto gibt es in Südtirol offensichtlich „erstklassige und zweitklassige Kandidaten“.
„Es ist eigenartig, dass öffentliche Gesundheits- und Bildungseinrichtungen die politische Propaganda von Befürwortern der Privatisierung des Gesundheitswesens zulassen, während sie dem PD, der sich die Verteidigung und den Ausbau des öffentlichen Gesundheitswesens und der Demokratie auf die Fahnen geschrieben hat, untersagt wird“, ärgert sich der wiedergewählte Landtagsabgeordnete.
Landeshauptmann und Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher teilt den Standpunkt des Oppositionspolitikers. In seiner Antwort auf die Landtagsanfrage verweist er auf die Vorschriften über die Wahlpropaganda, die im Rundschreiben des Regierungskommissars Nr. 36.583 vom 19. September 2023, im Artikel 7 des Gesetzes Nr. 212 vom 4. April 1956 und im Kapitel III des Ministerialrundschreibens Nr. 1943 vom 8. April 1980 enthalten sind. Demnach sind Wahlkampf-Versammlungen in der Nähe von Schulen, Internaten, Kasernen oder anderen Einrichtungen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, sowie Märkten, Straßen oder Plätzen mit besonderer Bedeutung für den Straßenverkehr verboten. „In einer gemeinsamen Besprechung der politischen Parteien mit dem Regierungskommissär wurde daher beschlossen, in der Nähe der oben genannten Einrichtungen keine Propagandakundgebungen unter freiem Himmel abzuhalten“, betont Kompatscher. Widmann hat diese Vorschriften entweder nicht gekannt oder einfach ignoriert.
Auch das Verteilen von Flugblättern ist gesetzlich klar geregelt: Nach Artikel 4 des Gesetzes Nr. 130 vom 24. April 1975 ist dieses an öffentlichen Plätzen wie in der Nähe von Schulen, Kirchen und Kasernen erlaubt, solange es den Zugang zu den Gebäuden nicht behindert. Es ist auch erlaubt, Flugblätter an den Scheibenwischern von Autos anzubringen.
Ein Verstoß gegen die Wahlkampf-Bestimmungen zieht laut Arno Kompatscher eine Verwaltungsstrafe nach sich. Diese beträgt laut Gesetz Nr. 515 von 1993 zwischen 50 und 200 Millionen Lire, also zwischen 25.000 und 100.000 Euro, wobei sie um das Dreifache erhöht wird, wenn der Verstoß zehn Tage vor dem Wahltermin erfolgt.
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Kommentare (17)
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tiroler
Wie im Mittelalter
schwarzesschaf
Nein es gibt gesetze und die sind auch einzuhalten, das selbe das man 2 tage vor den wahlen keine wahlwerbung mehr bekommtnund dann fliegen die mails der verbände ins haus
besserwisser
der thommy darf das. immerhin hat er ja die sanität gerettet und saniert.
criticus
Die SVP macht eine Anzeige wegen „Par Condicio“, dass ich nicht lache!
hermannh
Wo hast Du das gelesen…. das ist von der PD gestartet und eine Strafe ist absolut richtig
besserwisser
@criticus: zuerst informieren und dann behaupten. das theaterle hat der pd losgetreten, der lh ist für die verhängung einer eventuellen strafe von amts wegen verpflichtet (ob er dabei spass hat ist eine andere sache) …
artimar
Das Verbot beinhaltet die Versammlung, also auch die Zusammenkunft der drei PD-Leute zum Zweck der Wahlwerbung.
Nur weil diese dabei daran behindert wurden, schützt aber dann auch den PD bzw. evt. andere vor den Folgen. Eigentlich.
Schauen wir mal, was das Regierungskommissariat … macht.
artimar
„… Folgen nicht.“
summer1
Gut so, der Afinger hat sich einfach zu viel geleistet!
opa1950
Wohl ein Racheakt von Kompatscher.Wie Lächerlich seit ihr denn. SVP ist eine sehr schlechte Verlierer Partei.
hermannh
Opi: verdreh nicht die Tatsachen! Das hat mit der Svp nix zu tun!
besserwisser
wer lesen kann ist klar im vorteil … es steht eindeutig dass das theaterle vom pd losgetreten wurde. eventuelle strafen sind nicht ein optionial sondern eine pflicht…
gerhard
Wer den miesen Karakter dieses Widmann in den mitgeschnittene Telefongesprächen mitbekommen hat, den wird das doch nicht wundern.
Dieser böse Mensch hat weder Anstand, noch Benehmen, ist menschenverachtend und bösartig, rücksichtslos und unberechenbar.
Aber offensichtlich gab es genügend Wähler, die dies gut finden.
Also ist er demokratisch in dieses Parlament gewählt worden und jetzt auch drin.
sellwoll
„Wahlkampf-Versammlungen in der Nähe von (…) Krankenhäusern (…) verboten. Widmann hat diese Vorschriften entweder nicht gekannt oder einfach ignoriert.“
kritischerbeobachter
Wow, was für ein starker Landeshauptmann, so kann man auch versuchen seine Machtdarstellung unter Beweis zu stellen. Besser wäre es gewesen, er wäre in den letzten zwei Regierungsperioden beim Strom mächtiger gewesen… oder intelligenter? Das hätte den Bürgern mehr gebracht.
Weiter so, mit der Suche nach dem Haar in der Suppe, schreitet die politische Karriere voran, und die Beliebtheit in der SVP auch.
Vielleicht mal an den Altlandeshaupmann Durnwalder denken, dem hätte sowas überhaupt nicht interessiert, und hätte wichtigere Sachen vorangebracht.
summer1
Nun, dein Turbo-Thommy war LR für Gesundheit, das hätte er wissen müssen.
Was dies mit dem LH zu tun hat, hat doch der PD die Anzeige erstattet, bleibt offen. Aber dafür reicht deine Intelligenz wohl nicht.
gerhard
Das ist nicht ganz richtig, lieber kritischerbeobachter.
In dieser Sache muss der LH von Amts wegen tätig werden, onb er nun will oder nicht.
Da bleibt ihm keine Wahl, sonst macht er sich seinerseits strafbar.
Was jedoch den Strom betrifft, da haben Sie wohl recht!