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Schmuggler freigesprochen

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Kaum zu glauben: Ein 43-jähriger Deutscher, der in Sterzing mit 70 Kilo Kokain erwischt wurde, wird am Landesgericht freigesprochen.

von Thomas Vikoler

Es war einer der größten Drogenfunde an der Autobahnausfahrt Sterzing im Jahre 2020. Am 18. Dezember fand die Finanzwache in einem Lieferwagen der Marke Mercedes Sprinter 61 „Brote“ Kokain mit einem Gewicht von knapp 70 Kilo und einem Reinheitsgrad von 75,7 Prozent.

Der Lenker des Fahrzeugs, ein 43-Jähriger bundesdeutscher Staatsbürger, wurde festgenommen und ins Bozner Gefängnis gebracht. Im Juli des Jahre 2021 kam er wieder auf freien Fuß, die Kassation hatte einen Formfehler bei der Festnahme in Sterzing festgestellt.

Trotz der eindeutigen Beweislage ist der Mann diese Woche von einem Bozner Vorverhandlungsrichter vom Vorwurf, als Drogenkurier tätig gewesen zu sein, freigesprochen worden.

Warum?

Im Schengener Abkommen gibt es eine Bestimmung, wonach Tatverdächtige nicht für ein- und dieselbe Straftat zweimal in unterschiedlichen Schengen-Staaten verurteilt werden können. „Ne bis in idem“ lautet das dazugehörige lateinische Rechtsprinzip, das bisher vor allem in der nationalen Rechtsprechung angewandt wurde.

Der Schengen-Paragraf wurde am Landesgericht nun erstmals im Falle des deutschen Drogenkuriers angewandt. Dieser war nämlich am Landgericht Aachen wegen einer Kurierfahrt in Deutschland zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ins Urteil mit hineingepackt wurde auch der Drogenfund in Sterzing. Die beiden Drogenlieferungen wurden also zu einer fortgesetzten Straftat zusammengelegt.

Dies ermöglichte nun auf Antrag der Verteidiger Nicola Nettis und Ernest Cuccarollo sowie der Staatsanwaltschaft den Freispruch am Bozner Landesgericht. In Deutschland sind die Strafen für Drogenbesitz weit geringer als in Italien, wo dem Mann nicht weniger als 18 Jahre Haft gedroht hätten.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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