Schmuggler freigesprochen
Kaum zu glauben: Ein 43-jähriger Deutscher, der in Sterzing mit 70 Kilo Kokain erwischt wurde, wird am Landesgericht freigesprochen.
von Thomas Vikoler
Es war einer der größten Drogenfunde an der Autobahnausfahrt Sterzing im Jahre 2020. Am 18. Dezember fand die Finanzwache in einem Lieferwagen der Marke Mercedes Sprinter 61 „Brote“ Kokain mit einem Gewicht von knapp 70 Kilo und einem Reinheitsgrad von 75,7 Prozent.
Der Lenker des Fahrzeugs, ein 43-Jähriger bundesdeutscher Staatsbürger, wurde festgenommen und ins Bozner Gefängnis gebracht. Im Juli des Jahre 2021 kam er wieder auf freien Fuß, die Kassation hatte einen Formfehler bei der Festnahme in Sterzing festgestellt.
Trotz der eindeutigen Beweislage ist der Mann diese Woche von einem Bozner Vorverhandlungsrichter vom Vorwurf, als Drogenkurier tätig gewesen zu sein, freigesprochen worden.
Warum?
Im Schengener Abkommen gibt es eine Bestimmung, wonach Tatverdächtige nicht für ein- und dieselbe Straftat zweimal in unterschiedlichen Schengen-Staaten verurteilt werden können. „Ne bis in idem“ lautet das dazugehörige lateinische Rechtsprinzip, das bisher vor allem in der nationalen Rechtsprechung angewandt wurde.
Der Schengen-Paragraf wurde am Landesgericht nun erstmals im Falle des deutschen Drogenkuriers angewandt. Dieser war nämlich am Landgericht Aachen wegen einer Kurierfahrt in Deutschland zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ins Urteil mit hineingepackt wurde auch der Drogenfund in Sterzing. Die beiden Drogenlieferungen wurden also zu einer fortgesetzten Straftat zusammengelegt.
Dies ermöglichte nun auf Antrag der Verteidiger Nicola Nettis und Ernest Cuccarollo sowie der Staatsanwaltschaft den Freispruch am Bozner Landesgericht. In Deutschland sind die Strafen für Drogenbesitz weit geringer als in Italien, wo dem Mann nicht weniger als 18 Jahre Haft gedroht hätten.
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Kommentare (8)
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nobodyistperfect
Man muss sich nur auskennen mit den Gesetzen der EU und schon ist man ein freier Mann. Wer hat sich nur solche Gesetze ausgedacht? Sowas nennt man Kundenrabatt!!!! gilt dies auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen …
criticus
Stimmt es also doch, dass in Europa Verbrecher die Gesetze machen??
wichtigmacher
Zum Glück ist der freigesprochen worden und kann seine Dienste wieder aufnehmen.
Was täte Südtirol ohne diese selbstlosen Stofflieferanten, wo hierzulande Koks und co. längst schon salonfähig sind, und zwar in feinster Gesellschaft
andreas69
Woher weisst du das?
sukram
Mit anderen Worten hat er nun einen Freifahrtschein als Drogenkuruer in allen Schengenländern bis auf Deutschland.
drrobotto
Die gonzen Onwälte do haha, er hot 8 Johr fir olls zom kriag inklusive Sterzing. Worum nor nuamol a Grichtsverfohren? Er weart ausgliefert noch Deitschlond und weart inglocht. Reine Formsoch.
jorge
Da haben einige Leute, die hier schreiben, wohl wieder einmal nichts verstanden. Aber groß daherfabulieren tun sie alle.
Jemand, der schon in einem Schengen-Staat für ein Delikt verurteilt worden ist, kann nicht kurze Zeit später in einem anderen Schengen-Staat für dasselbe Delikt nochmals verurteilt werden. So einfach ist das juridisch geregelt und müsste eigentlich von jedermann/frau verstanden werden.
dn
Abwasseranalyse. Den Rest nennt man Verarsche.