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Aufgehobener DASPO

Ein polizeibekannter Mann wurde vom Quästor mit einem zweijährigen Verbot belegt, in Südtirol Gastbetriebe und Schwimmbäder zu betreten. Nun hat das Verwaltungsgericht die Maßnahme wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben.

von Thomas Vikoler

Ein Lokalverbot im weitesten Sinne. Das wurde durch den Bozner Quästor vor einigen Monaten gegen einen aus dem Ausland stammenden Mann verhängt, den die Polizei bestens kennt. Und dennoch ist die Maßnahme nun vom Bozner Verwaltungsgericht aufgehoben worden.

Er war Ende März 2022 festgenommen und nach einem Tag im Gefängnis in den Hausarrest überstellt worden. Dann wurde ihm die Pflicht auferlegt, sich bis zum 12. September 2022 regelmäßig bei der Polizei zu melden. Am 4. April jenes Jahres erhielt er auch ein Verbot, sich zwei Jahre lang im Bereich eines Bozner Gastlokals aufzuhalten.

Und dann folgte, im Sommer dieses Jahres, der „große“ DASPO des Quästors, ein nicht weniger als zweijähriges Aufenthaltsverbot für den Mann vor und in sämtlicher Gastlokale und Schwimmbäder in Südtirol. Damit sind laut Gesetz gemeint: Restaurants, Pubs, Bars, Cafés, Eisdielen, Konditoreien, Tanzsäle, Diskotheken, Spielhallen und Badeanstalten.

Der Empfänger des Aufenthaltsverbots DASPO (der Namen leitet sich vom ursprünglichen Stadion- und Sportstättenverbot in Italien ab) ist vom Quästor aufgrund die gegen ihn laufenden Strafverfahren bzw. Meldungen an die Polizei als gefährlich eingestuft worden.

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