Arnos Fahrplan
Am 13. November tritt der Landtag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Wird bis Ende Jänner keine Landesregierung gewählt, gibt es Neuwahlen.
von Matthias Kofler
Die Wahlbehörde des Landes hat gestern, eine Woche nach den Landtagswahlen, das amtliche Wahlergebnis bekannt gegeben. Gemäß Autonomiestatut muss der neue Landtag innerhalb von 20 Tagen auf Einberufung seitens des amtierenden Landeshauptmannes zusammentreten. Vor diesem Hintergrund hat Arno Kompatscher gestern die konstituierende Sitzung für Montag, den 13. November, angesetzt.
Zum Zwecke der Sitzplatzverteilung treffen sich im Vorfeld der ersten Sitzung, auf Einberufung des ältesten gewählten Abgeordneten Hubert Messner, jene gewählten Abgeordneten, die auf den für den Landtag kandidierten Listen am meisten Vorzugsstimmen erhalten haben. Die Sitzplatzverteilung wird einvernehmlich geregelt. Falls kein Einvernehmen erzielt wird, so wird nach Stärke der gewählten Listen vorgegangen und nacheinander gibt jeder Vertreter/jede Vertreterin die Sitzplätze der Gruppierung an, die er oder sie vertritt.
In der Vergangenheit galt bei der Sitzplatzverteilung stets das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Sven Knoll und Co. stürmten in den Sitzungssaal, um die besten Plätze zu ergattern. Aufgrund der neuen Spielregeln, die der Landtag im vergangenen Frühling verabschiedet hat. gehört dieses kindische Gerangel um die Sitzplätze mittlerweile der Vergangenheit an.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung, die der SVP-Politiker Hubert Messner leiten wird, wird ein provisorisches Landtagspräsidium gewählt, das bis zur Vereidigung der neuen Landesregierung im Amt bleibt.
Wie Arno Kompatscher ausführt, ist es nun Aufgabe der Gewählten, eine politische Mehrheit und daraus eine handlungsfähige Landesregierung zu bilden. Dazu werden zunächst innerhalb und anschließend zwischen den gewählten Parteien entsprechende Gespräche geführt. „Die mögliche Größe und die Zusammensetzung der Landesregierung sind vom Gesetz klar geregelt. Die Sondierungsgespräche werden unter den definierten Rahmenbedingungen stattfinden“, betont der SVP-Politiker.
Laut Wahlgesetz besteht die Landesregierung aus mindestens sieben und höchstens zehn Landesräten sowie einem Regierungschef. Das Kabinett muss sowohl die Stärke der im Landtag vertretenen Sprachgruppen als auch jene der Geschlechter widerspiegeln. Da nur fünf ItalienerInnen den Sprung ins Hohe Haus geschafft haben, hat – selbst bei einer elfköpfigen Mann- und Frauschaft – nur ein einziger italienischer Landesrat Platz, da bei der mathematischen Formel der Ladiner nicht mitberücksichtigt wird.
Marco Galateo von den Fratelli d‘Italia hat deshalb vorgeschlagen, die Regierung in Rom dazu zu ersuchen, auf Dringlichkeitswege eine Gesetzesänderung zu erlassen, um Platz für zwei ItalienerInnen in der Landesregierung zu schaffen. Das ist aber nicht nur aufgrund der zeitlichen Knappheit nicht möglich, sondern kommt auch einer Verletzung des statutarisch garantierten Schutzes der deutschen und ladinischen Minderheit gleich. „Die regen Spekulationen und Falschmeldungen tragen in dieser Phase nicht dazu bei, die Bildung einer Regierung zu vereinfachen oder zu beschleunigen“, macht Arno Kompatscher deutlich, was er von kreativen Einfällen à la Galateo hält. Es liege im Interesse der gewählten politischen Kräfte, die Arbeit des Landtages seriös anzugehen, so der scheidende und aller Voraussicht nach wiederbestätigte Landeshauptmann.
Laut dem SVP-Politiker stehen intensive Tage und Wochen an: Innerhalb von 90 Tagen nach der Wahl – also spätestens im Jänner – muss der Landtag auf der Grundlage einer Regierungserklärung den neuen „Landesvater“ wählen. Dieser benötigt in der geheimen Abstimmung mindestens 18 Stimmen. Gelingt dies nicht, so wird der Landtag aufgelöst, da er nachweislich nicht funktionsfähig ist.
In den kommenden Wochen muss die SVP also Partner finden, die dazu bereit sind, Kompatscher und seine Landesregierung im Landtag mitzutragen. Das Wahlergebnis lässt nicht viele Optionen zu: Entweder die Edelweißpartei nimmt eine der größeren deutschsprachigen Fraktionen – sprich Team K, Süd-Tiroler Freiheit oder Grüne – mit ins Boot, oder Südtirol bekommt zum ersten Mal in seiner Geschichte eine Minderheitsregierung. Von einer Minderheitsregierung spricht man dann, wenn die in der Landesregierung vertretenen Fraktionen über keine absolute Stimmenmehrheit im Landtag verfügen. Die Minderheitsregierung muss sich in diesem Fall die externe Unterstützung durch andere Fraktionen suchen, welche die Landesregierung „tolerieren“ bzw. „dulden“. Dies wäre beispielsweise bei einer Mitte-Rechts-Koalition aus SVP, Freiheitlichen, Fratelli d’Italia und Lega der Fall, da nur eine italienische Partei in der Landesregierung vertreten sein kann. Ein solches Mitte-Rechts-Kabinett könnte weitere externe Unterstützung, etwa seitens der Liste Widmann und/oder der Civica von Angelo Gennaccaro, erhalten, da sie anderenfalls aufgrund der mageren 18-Stimmen-Mehrheit wohl zu instabil wäre.
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