Die Schwarzarbeiter
Die Finanzpolizei hat in der Gemeinde Kastelruth ein Hotel mit 19 Schwarzarbeitern ausfindig gemacht.
Sie arbeiteten als Köche, Rezeptionisten und Kellner, waren aber, wie eine Ermittlung der Finanzpolizei und dem nationalen Arbeitsinspektorat ergab, weder gemeldet noch versichert. Also Schwarzarbeiter. Dadurch wurden Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 30.000 Euro nicht entrichtet.
Der Eigentümer des Hotels in der Gemeinde Kastelruth hatte sich laut der Finanzpolizei dazu entschlossen, sein Personal nicht direkt, sondern über eine apulische Vermittlungsagentur zu rekrutieren.
Was er offenbar nicht wusste: Die Vermittlungsagentur existierte für den Fiskus nicht, es fehlte auch die notwendige Genehmigung für diese Tätigkeit. Und so profitierten laut Finanzpolizei beide Seiten von dem Arrangement: Der Hotelier konnte in seinem Hotel auf billige Arbeitskräfte zurückgreifen und sich so einen Vorteil gegen die Mitbewerber verschaffen, während die Agentur kräftig an den an das Hotel in der Gemeinde Kastelruth vermittelten Arbeitern verdiente. Diese wurden vornehmlich über die sozialen Medien angeworben, was in der Branche eher unüblich ist.
Der Hotelier wurde mit einer saftigen Verwaltungsstrafe belegt, die am Ende bis zu 220.000 Euro ausmachen kann. Auch das Vermittlungsunternehmen ohne Genehmigung wird zur Kasse gebeten. Hier liegt die Höchststrafe bei 12.000 Euro. (tom)
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Kommentare (10)
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andreas
Wäre interessant zu wissen, wer dieser Weltmeister in Kastelruth war, recht viel ungeschickter, kann man sich wohl kaum anstellen.
Gut, einen da oben würde ich es durchaus zutrauen.
Dass ein illegal operierendes Unternehmen als Höchststrafe nur 12.000 Euro bekommen kann, ist etwas eigenartig, wird aber wohl der Amigopolitik in Italien geschuldet sein, zu sehr will man der ehrenwerten Gesellschaft ja nicht auf die Füße treten.
olle3xgscheid
Vorteil gegenüber Mitbewerber….welche denn , ? Die gibt es am hiesigen Arbeitsmarkt nicht
leser
So wird halt das ferrarifahren billiger
Ich denke mal nicht dass er den Preisvorteil durch billigeren hotelpreis weitergibt
In diesem Sinne hat er keinen Vorteil sondern macht einfach mehr Gewinn
Aber im allgemeinen sind die hoteliere ja eh bekannt durch zuvorkommende Behandlung mir seinem Personal
ultnerbaer
Wenn es wirklich stimmt – wie im Artikel geschrieben – dass der Hotelier davon nichts wusste, dann finde ich es eine Frechheit dass dieser 220.000 Euro Strafe bezahlen muss und die Vermittlungsagentur nur 12.000. Wenn er davon wusste, sind die 220.000 noch zu wenig.
angelus
Der Unternehmer, der Arbeiter von Leiharbeitsfirmen einstellt, ist dafür verantwortlich zu prüfen, dass diese regulär angemeldet sind, dass Beiträge und Lohnsteuer entrichten wurden etc. Er müsste sich das DURC und DURT der Leiharbeitsfirma einholen.
Besonders weil man immer wieder von ähnlichen Fällen hört, sollte man diesbezüglich eben besonders vorsichtig sein.
summer1
Ultner
Also bitte, dann sagt das jeder, dass er davon nichts gewusst hat. So laufen Gesetze nicht. Es gibt eine Informationspflicht bei jedem Bürger, und bei Unternehmern erst recht.
wichtigmacher
Ja Ultnerbauer, Unwissenheit (???) schützt vor Strafe nicht, dem gehört die Bude zugemacht……
leser
Wichtigmacher
So ist es
leser
Ultnerbaer
Klar die wissen nie etwas sind ja so gute Arbeitgeber
dn
Angelus, danke für die Info.