Brief der Agentur für Einnahmen
Die Agentur für Einnahmen lässt Hauspflegekräften Schreiben zukommen, in denen sie den Betroffenen die Nichtzahlung von Steuern vorhält.
Die Steuerdienststelle CAAF des CGIL-AGB informiert Haushaltshilfen (COLF) und Hauspflegekräfte darüber, dass die Agentur für Steuereinnahmen (Finanzamt) den Arbeitskräften dieser Branche ein Schreiben zukommen lässt, in dem sie die Nichtabgabe ihrer Steuererklärungen und damit auch die Nichtzahlung der entsprechenden Steuern vorhält.
Die Agentur für Steuereinnahmen weist darauf hin, dass die Adressaten und Empfänger der Bescheide durch einen Abgleich der Daten zwischen ihr und dem INPS/NIFS, an die die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, ermittelt wurden.
In diesem Zusammenhang fordert Marco Pirolo, Direktor der Steuerdienststelle CAAF CGIL-AGB, alle von der Kampagne der Agentur für Steuereinnahmen Betroffenen auf, die Büros der Steuerdienststelle CAAF CGIL-AGB in der gesamten Provinz aufzusuchen, um die Situation zu überprüfen und gegebenenfalls ihre Steuererklärungen für alle angefochtenen Jahre vorzulegen. Marco Pirolo bittet auch die Familien, in denen die potenziell betroffenen mithelfenden und pflegenden Familienangehörigen arbeiten, sich zu melden, damit sie über die Vorgänge informiert werden können.
Die Steuerdienststelle CAAF CGIL-AGB erinnert daran, dass die betroffenen Haushalte eine jährliche Erklärung abgeben müssen, in der die gezahlten Bruttobeträge angegeben sind, auf die im Gegensatz zu normalen Arbeitgebern, die als Steuerabzugsverpflichtete monatlich IRPEF auf die von den Arbeitnehmern erhaltenen Beträge einbehalten, keine Steuern einbehalten werden, so dass die Arbeitnehmer in diesem Sektor verpflichtet sind, eine jährliche Steuererklärung abzugeben.
Die Steuerdienststelle CAAF CGIL-AGB steht wie immer für die notwendigen Auskünfte und die Abgabe von Steuererklärungen sowohl für die Arbeitnehmer als auch, falls erforderlich, für die betroffenen Familien zur Verfügung.
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