3 Millionen für die Kleinen
Kleinunternehmen, die in ihren Betrieb investieren, können auch 2024 mit Landesförderung rechnen. Die Landesregierung hat die Richtlinien genehmigt und vorerst drei Millionen Euro bereitgestellt.
Über neun Zehntel der rund 60.000 Unternehmen in Südtirol sind Klein- und Kleinstunternehmen.
Von diesen zählen rund 90 Prozent sogar weniger als neun Beschäftigte.
Um die kleinsten und kleinen Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu unterstützen, gewährt das Land Südtirol auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 4 aus dem Jahr 1997 Beihilfen für betriebliche Investitionen.
Die Landesregierung hat die Richtlinien für die Vergabe der Beihilfen im Jahr 2024 genehmigt und vorerst Finanzmittel im Wert von drei Millionen Euro dafür bereitgestellt. Es besteht das Bestreben, wie in den Vorjahren auch im Jahr 2024 das entsprechende Budget zu erhöhen.
Von den zweckgebundenen drei Millionen Euro sind 2,5 Millionen Euro für die Bereiche Handwerk und Industrie bestimmt.
Eine halbe Million Euro ist dem Sektor Handel und Dienstleistungen vorbehalten.
Bezuschusst werden ausschließlich Investitionen von mindestens 20.000 bis maximal 500.000 Euro in bewegliche Güter (Einrichtung, Soft- und Hardware, Maschinen und Anlagen) mit 20 Prozent der zulässigen Kosten und bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro.
Mehr Punkte für Frauen- und neue Unternehmen sowie Nachhaltigkeit
Mit den nun von der Landesregierung genehmigten Richtlinien erfährt die Schwerpunktsetzung in der Förderstrategie einige Veränderungen: „Im Vergleich zum Vorjahr kommt Frauenunternehmen und neuen Betrieben sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen ein größeres Augenmerk zu“, erklärt die Direktorin der Landesabteilung Wirtschaft, Manuela Defant.
So gibt es bei der Gesuchsbewertung 30 anstatt 15 Punkte für Frauen- und neue Unternehmen, wobei auch Betriebsübernahmen und Betriebsnachfolgen berücksichtigt werden.
30 anstelle der bisher 10 Punkte sind auch für Nachhaltigkeitszertifizierungen vorgesehen. Lehrbetriebe erhalten weiterhin 30 Punkte. Die Zertifizierung „audit familieundberuf“ und die Zertifizierung der Geschlechtergleichheit wird weiterhin mit 15 Punkten bewertet.
Unternehmen, die vor Antragstellung mindestens sechs Monate lang kostenlos Lebensmittel und Non-Food-Produkte an Wohltätigkeitsorganisationen oder gemeinnützige Einrichtungen abgegeben haben, können weiterhin mit zehn Punkten rechnen.
Gesuchstellung ab Jahresbeginn 2024
Um die Förderung für betriebliche Investitionen kann ab 1. Jänner 2024 und in der Folge bis 30. April 2024 angesucht werden.
Die Anträge sind ausschließlich online über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf „myCivis“ mit Hilfe der digitalen Identität SPID zu stellen.
Die Rangordnungen werden bis 31. Juli 2024 erstellt.
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