„Peitsche für die Kleinen“
Der Landtagsabgeordnete Peter Faistnauer sieht die großen Luxushotels in Bezug auf die Ortstaxe privilegiert.
Ab 2024 soll im Wipptal von 4- und 5-Sterne Betrieben eine Ortstaxe von 3,50 Euro eingehoben werden. Beinahe gleich viel, nämlich 2,50 Euro, sollen Betriebe der niedrigsten Kategorie abgeben müssen.
„Einmal mehr zeigt sich eine Privilegierung der großen Luxushotels“, schreibt der Landtagsabgeordnete Peter Faistnauer in einer Aussendung.
Kleine Betriebe – mit im Verhältnis weitaus geringeren Nächtigungspreisen – seien von dieser Reform schwer betroffen. Der vom Abgeordnete, Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) im April im Landtag eingebrachte Vorschlag einer leistungsgerechten Tarifstaffelung wurde abgelehnt.
„Fragen, mit welchem Maß hier gemessen wird und wohin man die Entwicklung im Tourismus lenken will, werden immer dringlicher“, meint Faistnauer.
Die von Tourismus-Landesrat Arnold Schuler durchgezogene Reform der Südtiroler Tourismusabgabe sorgt weiter für Missstimmung.
Peter Faistnauer schreibt weiter:
„Bereits vor ihrer Verabschiedung gab es zu den Erhöhungen der Tarife – oder vielmehr deren Unverhältnismäßigkeit – viele Einwände, auch zeigten sich Spannungen und Spaltungen innerhalb des HGV.
In mehreren Punkten lassen sich zudem Parallelen zu der 2022 eingeführten, in einen Bettenturbo entarteten, Bettenobergrenze, kaum übersehen. In beiden Fällen: Samthandschuh für die Großen, Peitsche und Nachteile für die kleinen Strukturen.
Die Diskrepanz in der von LR Arnold Schuler vorgeschlagenen Neuregelung lässt sich rechnerisch illustrieren:
Während die geplante Erhöhung der Ortstaxe für Betriebe der niedrigen Kategorie einen Anstieg um fast das Dreifache von 0,85 auf 2,50 € bedeutet, beläuft er sich für 3-Sterne-Betriebe auf eineinhalb mal soviel von 1,20 auf 3 €. Für 4- und 5- Sterne-Betriebe beläuft sich die Erhöhung auf knapp das Doppelte von 1,60 auf 3,50 €.
Die dabei für eine flache Kurve der Taxe angeführten Argumente greifen zu kurz: Gäste der niedrigen Kategorie mögen mehr Angebote beanspruchen, allerdings fallen Gäste der gehobenen Kategorien durch besonders hohen CO2-Abdruck schwerer ins Gewicht und hier werden häufig mehr ausländische Produkte gegenüber den einheimischen eingesetzt.
Im Sinne der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit laut Artikel 53 der italienischen Verfassung, könnte sich die Taxe prozentual zum Nächtigungspreis vielmehr wie folgt staffeln: 5 € für 4-5-SterneBetriebe bei durchschnittlich 200 € pro Gast und Nacht, 2,50 € für 3-Sterne-Betriebe bei durchschnittlich 100 € sowie 1,25 € für die niedrige Kategorie bei durchschnittlich 50 €.
Eine Schwächung der kleinen Betriebe wäre ein großer Fehler. Diese charakteristischen Unterkünfte gilt es vielmehr zu stärken, um den unvergleichlichen Charm unseres Landes zu erhalten.“
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Kommentare (3)
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griassdi
Ich weiß nicht, worauf Herr Faistnauer hinaus will, aber das Thema wurde vor einem halben Jahr auf den Weg gebracht, jetzt ist es reichlich spät, hätte man unabhängig vom Beschlussantrag früher auf die Tagesordnung bringen können…
Eine Korrektur der Aussagen: nicht der HGV war es, der sich die flache Kurve gewünscht hat. Sondern der LTS (Landesverband der Tourismusorganisationen) mit dem Grödner Hotelier Ambros Hofer an der Spitze
schwarzesschaf
Was benutzt der 5 sterne gast was der 2 sterne gast? Der 5 sterne gast kommt ja vom bunker gar nicht raus dafür sorgt ja der Hotelier und wenn dann ne geführte wanderung auf seine alm. Es geht ja dem gast beim arsch vorbei ob er 1,75 oder 2,50 zahlt am tag
schwarzesschaf
Übrigens herr faistnauer kann jeder TV noch was draufschlagen