Volksbank muss zahlen
Das Landesgericht Bozen hat die Volksbank zu Rückzahlungen an ihre Aktionäre verurteilt. Die Details.
Das Aktionärskomitee Südtirol wartet mit einer „freudigen Nachricht“ auf.
Die Volksbank sei zu Rückzahlungen an ihre Aktionäre verurteilt worden.
Um was geht es?Vor etwa drei Jahren wurde das Aktionärskomitee Südtirol unter dem Vorsitz von Walther Andreaus mit Unterstützung des von Rechtsanwalt Massimo Cerniglia koordinierten Rechtsberatungsbüros gegründet, dem außerdem Rechtsanwalt Alessandro Caponi und Rechtsanwalt Roberto Ciammarughi angehören.
Die Aufgabe des Komitees besteht darin, den Aktionären und Sparern von Südtiroler Banken gerichtlichen und außergerichtlichen Beistand zu leisten. Nach einem ersten umfangreichen Rechtsstreit gegen die Sparkasse wurden die ersten günstigen Urteile für die Aktionäre dieser Bank erwirkt, und anschließend wurden nach jahrelangen Kämpfen mit derselben Bank günstige Vereinbarungen für beide Parteien erzielt, heißt es in der Aussendung des Verbraucherschutzvereins Robin.
Im Jahr 2021 leitete das Komitee einen Rechtsstreit gegen die Südtiroler Volksbank in die Wege, und über das Aktionärskomitee wurden mehr als 2 500 Beschwerden bei der Volksbank eingereicht. Die Bank beantwortete die Beschwerden stets negativ und übermittelte die angeforderten Unterlagen, schreibt Robin.
Im Mai 2022 begann der Rechtsstreit mit der Volksbank, wobei fast 30 Fälle vor dem Landesgericht in Bozen anhängig sind und weitere 20 Verfahren eingeleitet werden.
Nur 18 Monate nach Einreichung der ersten Klagen erließ Richterin Birgit Fischer vom Landesgericht Bozen am vergangenen Mittwoch drei Urteile gegen die Volksbank, in denen sie die Ansprüche der Sparer in vollem Umfang anerkannte und die Bank dazu verurteilte, ihnen die angelegten Beträge zuzüglich Zinsen und Prozesskosten zu erstatten.
Vor allem aber stellte das Gericht fest, dass die zehnjährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche ab Oktober 2016, dem Zeitpunkt der Umwandlung der Bank in eine Aktiengesellschaft, läuft, so dass alle geschädigten SparerInnen bis Oktober 2026 die Verjährung unterbrechen und ihre Rechte geltend machen können.
Das Gericht stellte sodann fest, dass die Bank das Profil der Kläger falsch bewertet hatte, da sie illiquide, nicht börsennotierte Aktien, die zumindest riskante Finanzinstrumente darstellten, an Personen mit einer „geringen“ Risikobereitschaft verkauft hatte.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Aktien – so schreibt der Verbraucherschutzverein Robin weite – habe die Bank dann „unrechtmäßig zugelassen“, dass die Sparer einen übermäßigen Prozentsatz ihres Portfolios in einem einzigen Produkt (den Aktien) und einem einzigen Emittenten (der Volksbank selbst) konzentrierten.
Schließlich wurde in den genannten Urteilen festgestellt, dass die Aktionäre nicht über die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug auf die fraglichen Aktien verfügten und daher die Empfehlung der Bank, die Wertpapiere trotzdem zu kaufen, mit dem Risikoprofil der Kunden unvereinbar gewesen wäre, was die Verpflichtung der Bank zur Zahlung von Schadenersatz oder Rückerstattung zur Folge hatte.
In der Robin-Mitteilung heißt es weiter:
„Wir möchten auch daran erinnern, dass, wie bereits am 11.10.2023 berichtet, die Sammelklage für den Verkauf von Volksbank-Aktien mit einem der Produktinformationsblätter von Januar 2012 bis Juli 2015 zugelassen wurde, das vom Consob-Finanzschiedsgericht bereits als irreführend angesehen wurde.“
Die Aktionäre der Volksbank können eine Interessensbekundung an die E-Mail-Adresse des Aktionärskomitees Südtirol „[email protected]“ senden, wobei in der Betreffzeile die Worte „Volksbankaktien“ und im Text der E-Mail: Name, Vorname, Datum, Anzahl und Preis der Aktien, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben sind.
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Kommentare (2)
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schwarzesschaf
Leider istves nötig heutzutage eine bank haben zu müssen, also man ist grzwungen eine zu haben dank staat und dan nützen die Banken aus, einseitige Vertragänderungen, bei die kredite schiessen die Zinsen hoch auf den Konten bleiben sie unten, den Kindern wird das geld weggesperrt bis sie 18 sind, fein so kann man dieses Geld schön verleihen und bei den Pensionsfonds hengt man auch am tropf, es fängt mit 8 euro gebühr an ubd wenn genug dein aind wird es schön erhöht und auflössen kann man den fond nicht ist ja ein rentenfond also brav 40 jahre gebühr zahlen erhöhu g nach ihren wille. Und keine angst diese verurteilung tut denen nicht weh können es ja abschrieben und das geld haben sie heuer nur mit den Zinserhöhungen drin
besserwisser
übernahmekandidat: für die südtiroler sparkasse oder ein großes nationales institut.