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„Haben korrekt gehandelt“

Volksbank-Hauptsitz in Bozen

Die Volksbank nimmt die Verfügung des Gerichts von Venedig vom 11. Oktober 2023 zur Kenntnis, welche die Sammelklage für zulässig erklärt, die von 7 Aktionären der Bank und 3 Verbraucherschutzverbänden eingereicht wurde.

Die Bank wird gegen die Verfügung Beschwerde einlegen, welche ausschließlich die verfahrensrechtlichen Aspekte der Zulässigkeit der Sammelklage und nicht die Fundiertheit der darin erhobenen inhaltlichen Einwände behandelt.

Die Bank ist auch auf Basis anderer positiver Gerichtsurteile zum selben Sachverhalt, die zugunsten der Bank ausgefallen sind, nach wie vor der Ansicht, dass sie in dem von der Entscheidung betroffenen Zeitraum (Erwerb von Volksbank-Aktien zwischen Jänner 2012 und Juli 2015) korrekt gehandelt hat und wird sich entsprechend weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen, auch um ihre Aktionäre zu schützen.

In Anbetracht des Geschäftsergebnisses von 2022 hat die Bank im Frühjahr 2023 eine Dividende von 30 Mio. Euro an die Aktionäre ausgeschüttet und hat im ersten Halbjahr 2023 einen Nettogewinn von mehr als 50 Mio. Euro erzielt.

Die gute Geschäfts- und Ertragsentwicklung ermöglicht es der Bank, auch unter Berücksichtigung der mit dem Gerichtsurteil verbundenen Risiken, im Vergleich zum Vorjahr an einem weiteren Ergebniswachstum für das laufende Jahr festzuhalten, was eine angemessene Vergütung der Aktionäre ermöglicht.

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