Gericht lässt Sammelklage zu
Die Volksbank-Aktionäre feiern einen Etappensieg: Das Gericht von Venedig lässt die Class Action gegen die Südtiroler Volksbank zu. Es ist dies die erste italienweite Sammelklage bei Finanzprodukten.
Im Dezember 2022 beauftragte das Aktionärskomitee Südtirol gemeinsam mit den Verbraucherschutzvereinigungen Robin und Centro Consumatori Italia Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia und die Rechtsanwälte Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi, alle vom Gericht Rom, von der Kanzlei Cerniglia, eine Sammelklage (class action) gegen die Volksbank einzubringen.
Die Klage wurde beim Gericht von Venedig eingereicht und hat den Ankauf tausender von SparerInnen von Volksbank-Aktien zum Gegenstand.
Dies teilt der Verbraucherschutzverein Robin mit.
Die genannten Anwälte warfen der Bank vor, beim Verkauf der genannten Aktien an Tausende von Sparern (für mehrere Dutzende Millionen Euro) gegen ihre Verpflichtung verstoßen zu haben, die Sparer in korrekter und transparenter Weise über die Merkmale der Aktien und insbesondere über ihre Liquidität, d.h. die Möglichkeit, sie in kurzer Zeit und zu einem angemessenen Preis weiterzuverkaufen, zu informieren.
Tatsächlich hat die Bank beim Verkauf der Aktien an Tausende von Sparern ein Produktinformationsblatt verwendet, das bereits in rund 30 Entscheidungen des Consob-Finanzschiedsgerichts (ACF) als irreführend und täuschend eingestuft wurde, d.h. als geeignet, den freien und bewussten Wunsch der Sparer zum Kauf der Aktien zu verzerren.
Mit anderen Worten: Die Bank hätte den Sparern mit ihren Informationsunterlagen vorgegaukelt, dass die Wertpapiere liquide und daher immer und in jedem Fall zum gleichen Kaufpreis wieder veräußerbar seien.
Im Laufe der Jahre erwiesen sich die Wertpapiere jedoch als unverkäuflich und verloren etwa 60 % ihres Wertes. Auf der Grundlage dieser Argumente beantragten die Anwälte der Verbraucherschutzvereinigungen die Zulassung der Sammelklage mit der Begründung, die den Sparern erteilten Informationen seien unwahr und sogar irreführend, sagt Robin-Chef Walther Andreaus.
Am Mittwoch hat das Gericht von Venedig den Anträgen der Anwälte stattgegeben und die Sammelklage für zulässig erklärt, so dass Tausende von schwer geschädigten SparerInnen ihre Rechte in einem einzigen Verfahren einklagen können, das offensichtlich kosten- und zeitsparend ist, so Andreaus in einer Erklärung.
Der Verbraucherschützer weiter:
„Wir erinnern daran, dass das Gericht von Venedig dasselbe war, das der Sammelklage von Volkswagen stattgegeben hat mit Schadenersatzzahlungen für mehr als 70.000 VerbraucherInnen möglich wurden.
Mit großer Genugtuung haben daher die oben genannten Anwälte und Verbraucherschutzvereine die Maßnahme des Gerichts von Venedig in kollegialer Zusammensetzung unter dem Vorsitz von Silvia Bianchi, der Berichterstatterin Tania Vettore und der Richterin Sara Pitinari zur Kenntnis genommen.“
Es sei hervorzuheben, dass diese Sammelklage die erste italienweit ist, die im Bereich der Finanzprodukte zugelassen wurde, da alle anderen Sammelklagen in diesem Bereich erfolglos geblieben sind.
In den nächsten Tagen werden die Verbraucherchutzvereine die Termine für die Treffen in Südtirol, Trentino und Venetien bekannt geben.
Walter Andreaus betont, dass die einzige Sammelklage, die durchgeführt wurde und die derzeit gute Aussichten auf Erfolg zu haben scheint, diejenige ist, die vom Aktionärskomitee Südtirol zusammen mit Robin und dem Centro Consumatori Italia mit Unterstützung der Anwaltskanzlei Cerniglia in die Wege geleitet wurde.
Der Termin für die Informationspressekonferenz, die die Vereine gemeinsam mit den Anwälten in Bozen abhalten wollen, wird so bald wie möglich bekannt gegeben.
Weitere Informationen und Aktualisierungen erhalten Sie auf den offiziellen Seiten der Verbraucherschutzvereine:
– Aktionärskomitees Südtirol (Link: https://www.facebook.com/ComitatoAzionistiSuedtirol/)
– Verbraucherschutzverein Robin (Link: https://www.robinreport.it)
– Centro Consumatori Italia (Link: http://centroconsumatoriitalia.it/)
Ab sofort können SparerInnen ihr Interesse an der Sammelklage per E-Mail an „[email protected]“ bekunden, indem sie in der Betreffzeile „Class Action“ und im Text der E-Mail folgende Angaben machen: Vorname, Nachname, Datum und Betrag der gekauften Aktien sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
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Kommentare (2)
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pingoballino1955
Das könnte für die Volksbank teuer werden,trotz STARANWÄLTEN!
wichtigmacher
Macht nix, die haben erst kürzlich mit Mega-Gewinnen geprahlt – werdn de holt aa amol in Gürtl enger schnolln miasn und a poor Boni für die Starmanager streichn…..