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Gerettete Wölfe

Foto: Lpa

Das Bozner Verwaltungsgericht verhindert den vom Landeshauptmann verfügten Abschuss von vier Wölfen in Mühlwald und Kastelbell. Verhandelt wird wieder am 7. Februar.

von Thomas Vikoler

Aus dem Plan der Landesregierung, den Wählerinnen und Wählern vor den Landtagswahlen am 22. Oktober einen „entnommenen“ Wolf zu präsentieren, geht definitiv nicht auf.

Das Bozner Verwaltungsgericht hat am Dienstag, nach einer Verhandlung am Vormittag, eine überraschend flinke Entscheidung getroffen: Die Aussetzung von zwei Abschlussverfügungen des Landeshauptmanns für insgesamt vier Wölfe in Mühlwald und Kastelbell bleibt aufrecht.

Mitte September hatte Lorenza Pantozzi Lerjefors, Präsidentin des Gerichts, entsprechende Eilanträge von drei Tierschutzorganisationen –– LNDC Animal Protection, LAV und World Wide Fund For Nature – angenommen.

Nun geht der Rechtsstreit in die Hauptsache mit einer Verhandlung am 7. Februar 2024. Mit einem Urteil ist frühestens im kommenden Frühjahr zu rechnen.

„Wir sind erfreut darüber, dass das Gericht unsere Argumente teilt“, sagt Paolo Emilio Letrari, Anwalt der Tierschutzorganisationen, in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts. Er hatte damit gerechnet, dass das Verwaltungsgericht sich eher am Kurs des Staatsrates orientiert, als an zwei Entscheidungen des Verwaltungsgericht Trient, mit denen eine Abschussverfügung für Wölfe auf der Boldera-Alm in den Monti Lessini nicht ausgesetzt wurde.

Der Staatsrat hob die Maßnahmen schließlich auf, die geplanten „Entnahmen“  konnten nicht durchgeführt werden.

In der schriftlichen Begründung der gestrigen Entscheidung verweist das Bozner Verwaltungsgericht ausdrücklich auf diese Verfügung des Staatsrats. Die Rede ist von einem „unumkehrbaren Schaden“, welcher aus der Vollstreckung der beiden Abschussdekrete von Landeshauptmann Arno Kompatschererwachsen würde. Dies angesichts einer „komplexen Verfahrensmaterie“ und einer geschützten Tierart, um die es hier gehe.

Formell begründet wird die Bestätigung der Aussetzung der beiden Abschussverfügung u.a. mit der auslaufenden Weide-Saison. „Die Landesverwaltung selbst hat darauf hingewiesen, dass in den vergangenen Jahren die meisten Wolfsrisse in den Sommermonaten, also im August, September und Oktober,verzeichnet werden. Deshalb ist das Risiko derzeit als eher gering einzustufen“, schreibt das Verwaltungsgericht.

Eine ähnliche Begründung wie in der Präsidialverfügung von Mitte September, als das Ende der Alm-Saison einige Wochen weiter entfernt war. Die Vertreter der Landesanwaltschaft wiesen in der gestrigen Verhandlung allerdings auch darauf hin, dass sich bis November weiterhin 35.000 Schafe und 25.000 Ziegen auf den Almen aufhielten. Die Gefahr von Wolfsrissen bestehe weiterhin.

Ein weiterer Punkt:

Das Verwaltungsgericht hält den Einwand der Tierschutzorganisationen der mangelnden Begründung der beiden Abschussdekrete des Landeshauptmannes für nicht unberechtigt. Ein Wink für den weiteren Verlauf des Verfahrens, in dem das im Sommer vom Landtag beschlossene Gesetz zu Bär und Wolf insgesamt auf dem Prüfstand stehen wird. Bei der Bewertung der Aussetzungsanträge zu den beiden Abschussverfügungen wurde nicht darauf eingegangen.

Schlussendlich stellen die Richter fest, dass in Abwägung der Interessen der Schutz des rechtlichen Gutes – die zum Abschuss bestimmten vier Wölfe – prioritär gegenüber wirtschaftlichen Interessen von Bauern und Landesverwaltung sei. Auch mit Verweis auf nationale und EU-Bestimmungen von geschützten Tieren. Auch dies ein Wink zur Hauptsache.

Der Richter unter Vorsitz von Präsidentin Lorenza Pantozzi Lerjefors (Berichterstatter: Michele Menstrina) verfügten Spesen-Kompensation.

Und die Politik muss erst einmal zur Kenntnis nehmen, dass ihre Maßnahmen in Sachen Großraubwild entweder zu spät gesetzt wurden und rechtlich offenkundig auf wackeligen Beinen stehen.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (22)

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  • placeboeffekt

    Jeden Tag sterben 14000 Kinder an Lungenentzündung oder wegen verseuchtem Wasser- eigentlich ein leichtes wäre es, dies zu verhindern.

    Dann liest man welcher Aufwand hier wegen dieser paar Sauviecher betrieben wird, und man kann an der Menschheit nur mehr verzweifeln.

    • rumer

      Unseren Bauern bleibt nur 3S.
      Osttirol hat 3, Kärnten 5 Wölfe abgeschossen. Das zum Thema Südtiroler Autonomie und Kompetenz von Kompi und Schuli.

      • hermannh

        Rumer: das ist Aufruf zu einer Straftat. 3 Wölfe in Osttirol sind dann auch zu wenig..

        • pingoballino1955

          Wolfsabschüsse zu unterzeichnen als LH,wissend,dass die UMSONST sind aber gut für das Svp LH Image ist,bringt nichts..hermannh,die endgültige Genehmigung vom italienischen Gerichtshof kommt erst im Februar
          2024 da ist der Wahleffekt Svp verpufft.Das wusste Kompatscher von vornherein,dass da nix passiert,da kann er unterschreiben was er will,entscheiden tun das die ITALIENISCHEN BEHÖRDEN.Also viel Luft um nichts! Es lebe die viel gerühmte SVP AUTONOMIE,die uns von der Svp seit 30 Jahren vorgegaukelt wird!!!

          • pingoballino1955

            Übrigens Schuler wusste das genauso,das nennt man Irreführung g der Bevölkerung,übliche Svp Tricks!

          • hermannh

            Bongo: die nöchste Almsaison ist gerettet, heuer ist es leider zu spöt.

            Was hat Dein Team privatKlinik für uns Bauern gemacht??? NIX! und du pöbelst! SCHÄMM DICH 🙁

      • heracleummantegazziani

        Da der Mörl-Bauer anscheinend schwer von Begriff ist: Österreich begeht eindeutig einen Rechtsbruch und sogar das zuständige Ministerium erwartet sich ein Vertragsverletzungsverfahren. Ich versuche schon seit Monaten Ihnen das zu erklären. Die Kosten, die damit verbunden sind, übersteigen den Schaden durch Risse (die auch in Österreich entschädigt werden, wenn auch je nach Bundesland verschiedenen Kriterien) um ein Vielfaches. Diese unnötigen Kosten – unnötig, weil es auch in Österreich ein Wahlkampfgeschenk ist – trägt die Allgemeinheit.
        Dass Sie als Landtagskandidat der STF zu einer Straftat animieren ist äußerst bedenklich und lässt den Schluss zu, dass es die STF mit Regeln nicht so genau nimmt und auch bei der Wahl der Kandidaten eher ins Klo greift.

        • rumer

          @hera
          dir ist noch nicht aufgefallen, dass die EU die Meinung ändert und den Schutzstatus reduzieren wird?
          Im Gegensatz zu unseren haben die österreichischen Politiker Hirn und Rückgrat.
          Goooooogle einfach mal das Wort Notwehr…

  • nobodyistperfect

    Keine Sorge bei uns beginnt der Abschluss am 22. Oktober.

  • erich

    Mit dieser herangehensweise wird bei uns nie ein Wolf oder Bär abgeschossen, wenn es vorher einen bürokratischen Aufwand braucht, von einem halben Jahr. Sobald ein Wolf oder Bär in Dorfnähe kommt, muss der Bürgermeister als Verantwortlicher für die Sicherheit, mit einer Verordnung den Revierleiter beauftragen, diese Tiere zu entnehmen. Dann ist es erledigt, der Bürgermeister ist dabei rechtlich geschützt und die Proteste der Tierschützer verhallen.

  • sougeatsnet

    Unsere SVP hat hier ein Totalversagen aufgezeigt. Die Lobbypartei den Bauern falsche Hoffnungen gemacht. Die einzige wirksame Maßnahme, 3xS. Hochwirksam, keine Bürokratie, nichts für Angsthasen. Die Italiener haben sich da schon lange angepasst, wir sind halt zu blöd dazu!

  • luis2

    Am 22 Oktober ist das Ende des Bären Märchensauf der politischen Ebene in Sicht, Resümee Geld rausschmeißen und eine
    Bauernfängerei in gewohnter Art.

  • pat

    Ich glaube sogar in dritte-Welt-Länder hat man bessere Bürokratie und Politik als hier. Wie oft habe ich nun gelesen „Wolf zum Abschuss freigegeben“ am nächsten Tag, nein doch nicht. Dann wieder doch. Dann wieder nicht. Dann wieder doch. Dann wieder nicht.
    Was für ein Idiotenzirkus. Und wie viele Millionen des Steuerzahlers wurden nun bereits verschwendet um sie all diesen inkompetenten nichtsnutzigen Kravattenheinis in den Rachen zu schieben?
    Wahnsinn!

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