Der Anwalts-Krimi
Der Fall des Bozner Anwalts, der mutmaßlich von Verwandten mit unorthodoxen Heilmethoden zu Tode gepflegt wurde, beschäftigt weiter die Gerichtsgutachter.
von Thomas Vikoler
Hätte der knapp 60-jährig verstorbene Anwalt bei angemessener Behandlung gerettet werden können? Das ist die entscheidende Frage in einem Beweissicherungsverfahren, das die Strafabteilung des Bozner Landesgerichts und ein halbes Dutzend Sachverständiger seit Monaten beschäftigt.
Der Anwalt war im November vergangenen Jahres im Bozner Krankenhaus verstorben, nachdem er zuvor mehrere Monate lang bei Verwandten in einem Südtiroler Dorf gepflegt worden war.
Anfang Februar wurde er im engsten Familienkreis beigesetzt, nachdem seine Leiche wegen des laufenden Beweissicherungsverfahrens mehrere Monate in einem Gefrierfach der Bozner Pathologie eingelagert worden war.
Das Beweissicherungsverfahren hätte eigentlich auf einer Verhandlung kommende Woche abgeschlossen werden soll. Doch dazu kommt es nicht: Auf Antrag der beiden Gerichtsgutachter, die auf einer Verhandlung im Mai um die Beiziehung eines Facharztes für Innere Medizin gebeten hatten, wird es erneut zu einer Vertagung kommen.
Es seien weitere Untersuchungen nötig, heißt es. Der Fall scheint kompliziert, dass ihm derart intensiv auf den Grund gegangen wird, lässt darauf schließen, dass es begründete Verdachtsmomente gibt.
Zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft hat gegen sechs Verwandte des verstorbenen Advokaten Ermittlungen zum Verdacht der fahrlässigen Tötung aufgenommen. Eine verwandte Person wird zudem der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung im sanitären Bereich nach Strafrechtsartikel 590sexies verdächtigt.
Im Strafverfahren soll geklärt werden, ob die Tatverdächtigen ihren Verwandten, möglicherweise gegen seinen Willen, mehrere Monate mit unorthodoxen Heilmethoden (Alternativ-Medizin) zu Tode gepflegt haben. Der Anwalt verstarb wenige Tage nach seiner Einlieferung im Bozner Krankenhaus.
Die Ehefrau des Anwalts, die außerhalb Südtirols wohnt, hatte einen Monat vor seinem Tod am Landesgericht Strafanzeige wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung erstattet. Mit dem Vorwurf, dass Verwandte sie von ihrem Ehemann abgeschirmt und diesen in dem Haus am Land festgehalten bzw. medizinisch behandelt hätten.
Ein Gerichtsmediziner und ein Pathologe führten im Auftrag von Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg die Obduktion der Leiche des Anwalts durch, inzwischen beschäftigt sich auch ein Professor für Innere Medizin mit der Klärung der Todesumstände.
Laut dem bisher vorliegenden Autopsiebericht der beiden Gerichtsgutachter gibt es Hinweise auf eine gesundheitsgefährdende Fehlbehandlung.
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