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Fischfutter für die Schule

Der Direktor der geschlossenen Bozner Waldorf-Oberschule wird vom Rechnungshof vom Vorwurf freigesprochen, aufgrund falschen Schülerzahlen Landesbeiträge erhalten zu haben. Er muss laut Urteil aber 89.085,58 wegen nicht gerechtfertigter Spesen zahlen.

von Thomas Vikoler

Markus Feichter hat seit der Schließung der Waldorf-Oberschule in Bozen Süd einiges mitgemacht: Gegen ihn wurden am Rechnungshof zwei Schadensersatzverfahren eingeleitet, am Landesgericht läuft ein Hauptverfahren wegen Zweckentfremdung von Landesgeldern. Eine Immobilie aus seinem Eigentum ist weiterhin unter Beschlagnahme zwecks Absicherung von vorgehaltenen Schäden.

Nach einer Verurteilung durch die Rechtsprechende Sektion des Rechnungshofes im zur Rückerstattung von 67.000 Euro für unrechtmäßig verwendete Büchergutscheine (dazu läuft inzwischen ein Berufungsverfahren am Zentralen Rechnungshof in Rom), gibt es nun eine gute und eine weniger gute Nachricht für den Ex-Schulleiter, der sich insgesamt ziemlich zufrieden darüber zeigt.

Die Rechtssprechende Sektion hat Feichter im zweiten Verfahren von der größten Vorhaltung der Staatsanwaltschaft freigesprochen: Nämlich, die in den in den Schuljahren von 2010/2011 bis 2019/2020 über den Europäischen Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik (ab 9. Januar 2020 als Waldorf WOB Sozialgenossenschaft bezeichnet) vom Land ungerechtfertigt 583.400,78 Euro kassiert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, dass Feichter und die mitbeschuldigte Präsidentin der Sozialgenossenschaft (für ein Jahr) wahrheitswidrige Angaben zur Zahl der eingeschriebenen Schüler gemacht hätten. Folglich müssten sie die gesamten kassierten Gelder zurückzahlen. Der Höchstbetrag der Landesförderung werde auf der Grundlage der Schülerzahl berechnet (1.700 Euro pro eingeschriebenen Schüler). Die Schul-Verantwortlichen hätten es verabsäumt, die tatsächliche Schülerzahl mitzuteilen, die geringer gewesen sei als ursprünglich angegeben.

Feichters Anwalt Alexander Kritzinger konnte die Rechnungshofrichter aber mit seinem Hinweis überzeugen, dass weder eine gesetzliche Verpflichtung bestand, die tatsächliche Schülerzahl mitzuteilen. Nicht einmal in der Rechnungslegung ist diese vorgesehen. Es sei deshalb weder ein Vorsatz noch eine schwere Fahrlässigkeit seitens des Direktors und der Präsidentin der Sozialgenossenschaft nachweisbar. Beide wurden vom Rechnungshof folglich voll freigesprochen.

Einen Schuldspruch für Ex-Direktor Feichter gab es dennoch: Er muss laut Urteil 89.085,58 Euro an das Land Südtirol zurückzahlen. Die Ermittlung der Staatsanwaltschaft hatte nämlich ergeben, dass mit Landesgeldern Waren gekauft wurden, die nicht der didaktischen Tätigkeit zuordenbar sind: Kleidungsstücke, Foto- und Gartenmaterial, ein Handy und ein tragbarer Computer, ein Satteliten-Navigator, ein Fernsehen und ein Blue-Ray-Lesegerät, Riesen, Kaffee-Tabs, Drucke für Leibchen und Fischfutter.

Gegen den Schuldspruch dürfte Verteidiger Kritzinger wiederum Berufung beim Zentralen Rechnungshof einlegen.

Er geht aber davon aus, dass es infolge des Freispruchs zu den 584.400,78 Euro im Strafprozess am Landesgericht zu einem Freispruch kommt. Dort sagte jüngst der für die Beitragsvergabe zuständige Amtsdirektor des Landes aus.

 

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