Fischfutter für die Schule
Der Direktor der geschlossenen Bozner Waldorf-Oberschule wird vom Rechnungshof vom Vorwurf freigesprochen, aufgrund falschen Schülerzahlen Landesbeiträge erhalten zu haben. Er muss laut Urteil aber 89.085,58 wegen nicht gerechtfertigter Spesen zahlen.
von Thomas Vikoler
Markus Feichter hat seit der Schließung der Waldorf-Oberschule in Bozen Süd einiges mitgemacht: Gegen ihn wurden am Rechnungshof zwei Schadensersatzverfahren eingeleitet, am Landesgericht läuft ein Hauptverfahren wegen Zweckentfremdung von Landesgeldern. Eine Immobilie aus seinem Eigentum ist weiterhin unter Beschlagnahme zwecks Absicherung von vorgehaltenen Schäden.
Nach einer Verurteilung durch die Rechtsprechende Sektion des Rechnungshofes im zur Rückerstattung von 67.000 Euro für unrechtmäßig verwendete Büchergutscheine (dazu läuft inzwischen ein Berufungsverfahren am Zentralen Rechnungshof in Rom), gibt es nun eine gute und eine weniger gute Nachricht für den Ex-Schulleiter, der sich insgesamt ziemlich zufrieden darüber zeigt.
Die Rechtssprechende Sektion hat Feichter im zweiten Verfahren von der größten Vorhaltung der Staatsanwaltschaft freigesprochen: Nämlich, die in den in den Schuljahren von 2010/2011 bis 2019/2020 über den Europäischen Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik (ab 9. Januar 2020 als Waldorf WOB Sozialgenossenschaft bezeichnet) vom Land ungerechtfertigt 583.400,78 Euro kassiert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, dass Feichter und die mitbeschuldigte Präsidentin der Sozialgenossenschaft (für ein Jahr) wahrheitswidrige Angaben zur Zahl der eingeschriebenen Schüler gemacht hätten. Folglich müssten sie die gesamten kassierten Gelder zurückzahlen. Der Höchstbetrag der Landesförderung werde auf der Grundlage der Schülerzahl berechnet (1.700 Euro pro eingeschriebenen Schüler). Die Schul-Verantwortlichen hätten es verabsäumt, die tatsächliche Schülerzahl mitzuteilen, die geringer gewesen sei als ursprünglich angegeben.
Feichters Anwalt Alexander Kritzinger konnte die Rechnungshofrichter aber mit seinem Hinweis überzeugen, dass weder eine gesetzliche Verpflichtung bestand, die tatsächliche Schülerzahl mitzuteilen. Nicht einmal in der Rechnungslegung ist diese vorgesehen. Es sei deshalb weder ein Vorsatz noch eine schwere Fahrlässigkeit seitens des Direktors und der Präsidentin der Sozialgenossenschaft nachweisbar. Beide wurden vom Rechnungshof folglich voll freigesprochen.
Einen Schuldspruch für Ex-Direktor Feichter gab es dennoch: Er muss laut Urteil 89.085,58 Euro an das Land Südtirol zurückzahlen. Die Ermittlung der Staatsanwaltschaft hatte nämlich ergeben, dass mit Landesgeldern Waren gekauft wurden, die nicht der didaktischen Tätigkeit zuordenbar sind: Kleidungsstücke, Foto- und Gartenmaterial, ein Handy und ein tragbarer Computer, ein Satteliten-Navigator, ein Fernsehen und ein Blue-Ray-Lesegerät, Riesen, Kaffee-Tabs, Drucke für Leibchen und Fischfutter.
Gegen den Schuldspruch dürfte Verteidiger Kritzinger wiederum Berufung beim Zentralen Rechnungshof einlegen.
Er geht aber davon aus, dass es infolge des Freispruchs zu den 584.400,78 Euro im Strafprozess am Landesgericht zu einem Freispruch kommt. Dort sagte jüngst der für die Beitragsvergabe zuständige Amtsdirektor des Landes aus.
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Kommentare (9)
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vinsch
Eine Schule wird geschlossen, ein Direktor muss zurück treten und jetzt stellt sich heraus er ist schuldlos!!! Er hat für 89.000 Euro Waren für die Schule eingekauft … das wars. Und Zerzers Vertrag wird verlängert, K muss nicht zurück treten obwohl es um Millionen geht ….. Das ist effektiv ein Bananenstaat, der in Südtirol Wellen schlägt.
heracleummantegazziani
Können Sie sich nur ein einziges Mal an Fakten halten? Die Schule wurde nicht wegen dieser Verfahren geschlossen, sondern weil sie Insolvenz anmelden musste. Die angehäuften rund 200.000 Euro Schulden konnten nicht mehr getilgt werden. Unter den Schulden auch nicht eingezahlte INPS-Lohnnebenkosten, das ist gegenüber den Mitarbeitern krass.
vinsch
Als rechte Hand von K sind Sie natürlich besser informiert, das ändert aber nichts an den Tatsache, dass Zerzer und K in jedem normalen Land zurück treten hätten MÜSSEN!
heracleummantegazziani
Frau Tschenett, ich bin die rechte Hand von niemandem, nur damit das klar ist. Die Geschichte der Waldorf-Schule ist schon seit langem bekannt. Es zeugt von Ihren bescheidenen kognitiven Fähigkeiten, wenn Sie, anstatt einzugestehen, dass Sie wieder nichts verstanden haben, das typische Verhalten der einfach Gestrickten an den Tag legen und die Angelegenheit mit einer vollkommen anders gelagerten Geschichte in einen Topf werfen.
vinsch
Ach, dann sind Sie gar nicht Klotz. Klotz macht es einem ja auch nicht einfach. Von mannik zu andreas, würde sagen auch hermannh und noch andere nicknames, man verliert einfach den Überblick…
heracleummantegazziani
@vinsch – Wenn Sie einen Beweis für Ihre bodenlose Dummheit liefern wollten ist Ihnen das blendend gelungen. Es ist aber äußerst peinlich, wenn die eigene Stärke nur in der Dummheit liegt.
Mit Andreas habe ich genausowenig am Hut, wie mit hermannh. Wenn Sie nur einen Funken Verstand hätten, könnten Sie das selbst nachprüfen.
ummagumma
@vinsch……sein FB Profil bzw. seine Freunde sagen alles aus. Impftreiber, Arnohörig etc.
heracleummantegazziani
Und noch ein Flachgeist. Empfindet ihr eigentlich eine besondere Genugtuung dabei euren Zustand als mononeuronale Wesen unter Beweis zu stellen?
Ich bin für die Impfung stimmt (wie eigentliche alle durchschnittlich vernünftigen und intelligenten Menschen), aber gegen die Impfpflicht (außer für sensible Berufe), aber das fällt einem Flachgeist mit dem Erinnerungsvermögen einer Amöbe gar nicht auf.
Schließ die Tür zur Gummizelle hinter dir Werner.
heracleummantegazziani
Noch etwas, gilt für euch beiden Minus habens: Weshalb antwortet ihr nicht zum eigentlichen Thema und schweift immer ab? Weil es nicht reicht zu verstehen, welchen Schwachsinn die Hotelierin aus dem Vinschgau wieder gepostet hat?