Gullottas Intervention
Der italienische Schulamtsleiter Vincenzo Gullotta muss wegen der Schulnoten-Affäre in eine Vorverhandlung am Landesgericht.
Von Thomas Vikoler
Trotz des gegen ihn laufenden Strafverfahren mit einer Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Falschbeurkundung und Aufforderung zu einer Leistung oder zum Versprechen eines Vorteils wurde Vincenzo Gullotta von der Landesregierung befördert.
Neben seiner im Jahre 2019 ausgeübten Tätigkeit als italienischer Schulamtsleiter wurde Gullotta von der Landesregierung im Juni zum Vize-Direktor des Ressorts italienische Kultur, Umwelt und Energie ernannt.
Ob diese Beförderung opportun war, wird sich möglicherweise am Donnerstag in einer Vorverhandlung am Bozner Landesgericht vor Richter Ivan Perathoner zeigen. Perathoner muss über die Zulassung der Anklage gegen Gullotta entscheiden.
Offenkundig unbestritten ist, dass Gullotta bei der Leitung der Bozner Mittelschule Ugo Foscolo zugunsten seines dort zur Schule gehenden Sohnes interveniert hat, um eine Noten-Aufbesserung in zwei Fächern zu erwirken. Der Klassenrat trat im Juni 2020 ein weiteres Mal zusammen und änderte wie gewünscht die Noten.
Bei der heutigen Vorverhandlung will Gullottas Anwalt Giancarlo Massari beweisen, dass im Klassenrat keine Sonderbehandlung zugunsten des Schülers stattfand und dass der Schulamtsleiter nicht als solcher interveniert habe, sondern als besorgter Vater (wobei sich die beiden Rollen schwer trennen lassen), der auf einen Formfehler hingewiesen habe. Laut Defensiv-Ermittlungen Massaris hatten mehrere Eltern die Aufbesserung der Noten ihrer Kinder gefordert und auch – durch den genannten Klassenratsbeschluss – zugestanden bekommen.
Der Beschluss des Klassenrates sei zudem mit breiter Mehrheit (eine Gegenstimme eines Lehrers) erfolgt, argumentiert Gullottas Verteidiger. Sein Ziel ist es, in der heutigen Vorverhandlung eine Einstellung des Verfahrens gegen seinen Mandanten zu erwirken.
Ein 2020 gegen den italienischen Schulamtsleiter eingeleitetes Disziplinarverfahren zur Schulnoten-Affäre ist eingestellt worden.
Gullotta-Verteidiger Massari hatte nach Veröffentlichung von Berichten über das Strafverfahren gegen den Schulamtsleiter gegen eine Zeitung verklagt, ist aber mit seiner Klage abgeblitzt. Ein Richter kam zum Schluss, dass korrekt über den Fall berichtet worden war. Außerdem gebe es keine Verletzung des Schutzes von Minderjährigen. Der Hinweis darauf, dass Gullottas Intervention seinen Sohn betraf, sei unabdingbar für die Darstellung der Causa.
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