Ausgetauschte Holzheizungen
Austausch bestehender holzbefeuerter Zentralheizanlagen: Die Landesregierung hat neue Kriterien genehmigt. 3,6 Millionen Euro stehen zur Verfügung.
Die Landesregierung hat die neuen Beitragskriterien für den Austausch bestehender Holzheizungen, die besonders umweltschädlich oder veraltet sind, beschlossen.
Es handelt sich nicht um kleine Holzheizungen wie Kachelöfen oder Kaminöfen, sondern um holzbefeuerte Zentralheizungsanlagen, die vor allem in Mehrfamilienhäusern, Hotels oder Unternehmen vorkommen. Wer diese Feuerungsanlagen mit einer Nennleistung von 35 bis 500 Kilowatt und Baujahr 2003 oder früher mit emissionsarmen, mit erneuerbaren Energiequellen betriebenen Heizsystemen ersetzt, kann im Landesamt für Luft und Lärm in der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz um die Gewährung von Beiträgen ansuchen. Voraussetzung ist, dass sich die ersetzte Anlage nicht in der Versorgungszone einer Fernheizanlage befindet, und dass die Beitragsempfänger Zugang zu den staatlichen Anreizen des so genannten „Conto termico“ haben.
„Die Benzo(a)pyren-Konzentrationen, die auf eine unsachgemäße Holzverbrennung hinweisen, haben in den letzten Jahren in Südtirol immer wieder die Jahreszielwerte überschritten“, erklärt Georg Pichler, Direktor des Landesamtes für Luft und Lärm. „Die höchsten Konzentrationen dieses krebserregenden Schadstoffs werden in ländlichen Gebieten gemessen, in denen in der kalten Jahreszeit die Beheizung mit Biomasse weit verbreitet ist.“
Aus diesem Grund soll der Austausch veralteter Anlagen gefördert werden. Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz hat die von der Landesregierung beschlossenen Kriterien ausgearbeitet, die vom Rat der Gemeinden positiv begutachtet worden sind.
Anträge ab 1. Jänner
Im Vorfeld hatte das Land Südtirol im Februar 2023 mit dem Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit ein Abkommen über Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Südtirol unterzeichnet. Das Ministerium stellt für die finanzielle Deckung der mit den Kriterien verbundenen Ausgaben rund 3,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Anträge können vom 1. Jänner bis zum 30. Juni jedes Jahres ab 2024 im Landesamt für Luft und Lärm eingereicht werden, bis die verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.
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Kommentare (2)
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enjoy
Woll du, vor den Wahlen ist jetzt anscheinend alles möglich. Leider zu spät
robby
Gewaltig wie viele „Zuckerlen“ diese SVP – Landesregierung zu verteilen hervorkramt. Für Sachen die sie 5 Jahre verschludert haben.