Die Studienbeihilfen
Seit Donnerstag können Anträge für Studienbeihilfen des Landes Südtirol für das akademische Jahr 2023/2024 eingereicht werden. Der letzte Einreichtag für die Gesuche ist der 2. November, 12.00 Uhr.
Als Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen gilt die EEVE 2022, die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung mit dem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL).
Diese Erklärung kann kostenlos bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) gemacht werden. Dazu gibt es eine Liste auf der Homepage des Amtes für Hochschulförderung unter www.provinz.bz.it/studienbeihilfe.
Da die EEVE-Erklärung 2022 mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, ist es ratsam, sofort einen Termin zu vereinbaren. Die Einkommenserklärungen ISEE oder ICEF gelten nicht.
Am 28. November wird die vorläufige Rangordnung der Gesuche für den Erhalt einer Studienbeihilfe veröffentlicht. Bis 14. Dezember 2023, 12 Uhr, haben die Ansuchenden dann Zeit für eine Berichtigung. Die Ergebnisse sind anhand der Identifikationsnummer, welche automatisch jedem Gesuch zugewiesen wird, ersichtlich.
Die endgültige Randordnung wird am 15. Februar veröffentlicht, und zwar ebenso wie die provisorische auf der Webseite www.provinz.bz.it/studienbeihilfe.
Ausbezahlt werden die Studienbeihilfen voraussichtlich innerhalb 29. März 2024.
Den Online-Antrag, weitere Informationen und auch Videos, die alles rund um das Thema Gesuchstellung Studienbeihilfen einfach erklären, sind auf der Seite des Amtes für Hochschulförderung www.provinz.bz.it/studienbeihilfe zu finden. Auch die beiden Studierendenorganisationen sh.asus (Südtiroler HochschülerInnenschaft) und MUA (Movimento Universitario Altoatesino) bieten, wie bereits in den vorherigen Jahren, Hilfe beim Ausfüllen der Online-Gesuche an.
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