„Große Schwierigkeiten“
Im Jahr 2022 haben 74 Nahversorger in Südtirol eine Förderung von insgesamt 800.000 Euro bekommen. Bei der Unterstützung der Dorfgasthäuser gebe es Probleme, sagt der hds.
Die Gastronomie sorgt gemeinsam mit dem Handel und den Dienstleistungen für attraktive und lebendige Dörfer und Städte in Südtirol.
„Aus diesem Grund ist die Förderung von Seiten des Landes für die Nahversorgung und die Dorfgasthäuser sinnvoll und strategisch für die Aufrechterhaltung der meist familienbetrieblichen Strukturen in diesen Sektoren“, betont der Präsident des Wirtschaftsverbandes hds, Philipp Moser.
Während die Förderung der Nahversorgung gut ankommt (2022 haben 74 Nahversorger eine Förderung erhalten mit einer gesamten Beitragssumme von rund 800.000 Euro), gibt es bei der finanziellen Unterstützung der Dorfgasthäuser noch große Schwierigkeiten. Die Anzahl der eingereichten Anträge ist relativ gering und die Quote abgelehnter Anträge hoch.
Nun sollen die Kriterien überarbeitet werden.
Der Wirtschaftsverband hds unterstreicht allerdings in diesem Zusammenhang, dass eine Förderung allein nicht genügt, um das Leben in Südtirols Orten aufrechtzuerhalten.
„Wir sagen ja zu Förderungen, aber es braucht auch neue Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe. So haben wir etwa vor kurzem mit einer Novelle im Landesgesetz Raum und Landschaft erreicht, dass Mischnutzungen von Betriebsflächen in den Ortszentren wesentlich erleichtert werden“, hebt Moser hervor. Eine nachhaltige Orts- und Stadtentwicklung gehe über eine reine Förderung hinaus.
„Als Orts- und Dorfentwickler müssen wir Lösungen aufzeigen und umsetzen. Und so setzen wir uns für neue Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe in unseren Ortszentren ein“, so der hds-Präsident.
Mischnutzung einer Fläche heißt, dass in einem Betrieb – Concept store – verschiedene Tätigkeiten wie Einzelhandel, Speis- und Schanktätigkeit, Dienstleistung und emissionsarmes Handwerk (z.B. Schuster, Friseur, Schönheitspflege) gleichzeitig ausgeübt werden können.
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Kommentare (1)
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pingoballino1955
Gute Idee,endlich umzusetzen,früher war es auch so(1950 und Co) heute nachvollziehbar dass ein “ Dorfladele“ auch aufschenken darf,im Frühjahr,Sommer,Herbst aussenTischchen aufstellen kann mit “ Banklen“ soweit es der Grund dazu ermöglicht und auch mal ein kaltes “ BLATTL: servieren darf mit an“ Bierl“ oder an “ Glasl“ Wein,ohne dass die Finanzpolizei kommt und dies bestraft.Nichts gegen die Finanzpolizei,das sollte “ korrekt“ geregelt werden,dass die dann nicht einschreiten muss,oder müsste und alle wären glücklich! Eine Idee,dass die “ Tante Emma“ Laden,trotz aller Schwierigkeiten überleben können sonst sehe ich in Zukunft “ schwarz“