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Die Unwetter-Versicherung

Archivbild (Foto: FF Klausen)

Stürme, Hagel oder Überschwemmungen: Mit der Änderung des Klimas häufen sich die Unwetterereignisse. Die Verbraucherzentrale erklärt, ob und wie man sich gegen Naturereignisse versichern kann. 

von Sandra Fresenius

Immer wieder machen extreme Wetterereignisse Schlagzeilen – auch in Südtirol. Bilder von Überschwemmungen, von entwurzelten Bäumen und abgedeckten Dächern aber auch Autos, die von Hagelkörnern, groß wie Tennisbälle, schwer demoliert wurden, haben zuletzt immer wieder das Ausmaß dieser schweren Unwetter bestätigt.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen Naturereignissen wie Orkan, Unwetter, Sturm, Windhosen, Wind und durch von Wind mitgeführte Sachen sowie Hagel, und extremen Naturereignissen, wie Erdbeben, Überschwemmungen und Hochwasser. Gleich um welche Wetterereignisse es sich handelt, sie verursachen häufig große finanzielle Schäden. Da wird schnell der Ruf nach einer angemessenen Abdeckung der Schäden durch Versicherungen laut, damit man nicht selbst auf den teils horrenden Folgekosten sitzen bleibt.

Wie können sich also Verbraucher richtig absichern? Dazu hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) nun einige Empfehlungen ausgearbeitet. Zunächst einmal sollten die Verbraucher in den Vertragsbedingungen darauf achten, bei welchen Wetterphänomenen die Versicherung überhaupt zahlt und welche von ihr ausgenommen sind. Außerdem sollten eventuelle Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte dem Verbraucher bekannt sein.

Die eigenen vier Wände können als sogenannte „Gebäude“ mit einer Hausversicherung gegen Naturereignisse abgesichert werden. Entweder die Naturereignisse fallen unter den Abschnitt Feuer, was häufig bei Paketlösungen der Fall ist, oder sie müssen als Zusatzleistung in den Vertrag aufgenommen werden, dann natürlich mit entsprechender Zusatzprämie. Es gibt aber auch getrennte Versicherungsverträge, die einzig das Risiko der extremen Wetterereignisse, oft auch Atmosphärische Ereignisse genannt, übernehmen. Die Höhe der Prämie wird entsprechend der Zone, in der sich das Gebäude befindet, und nach der Höhe der zu versichernden Summe berechnet. Verbraucher mit Wohnung in einem Kondominium sollten ihren Verwalter um eine Kopie der Polizze des Mehrparteienhauses bitten, um diese zu kontrollieren. Darüber hinaus ist in Verbindung mit den eigenen vier Wänden eine Haftpflichtversicherung nicht zu vergessen.

Außerhalb des Wohnraums kann eine installierte Solar- und Photovoltaikanlage gegen Naturereignisse versichert werden, die entweder Vertragsbestandteil einer Paketlösung ist oder gegen einen Aufpreis in die Versicherungsdeckung integriert werden kann, wobei auch hier Versicherungsgrenzen und Selbstbehalte zu beachten sind. Eine weitere Möglichkeit besteht hier ebenfalls im Abschluss eines separaten Versicherungsvertrags, um die eigene Solar- und Photovoltaikanlage abzusichern. „Dabei sollte stets eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden, um abzuwägen, ob es ein Risiko ist, bei dem der angerichtete Schaden selbst bezahlt werden kann oder ob es ein Risiko ist, das besser ausgelagert wird, wo also eine Versicherung für mögliche Schäden aufkommt“, erklärt die Verbraucherzentrale.

Beim eigenen Auto wiederum besteht die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen in den verpflichtenden Kfz-Haftpflichtvertrag einzuschließen oder einen separaten Vertrag abzuschließen, der gleich mehrere Zusatzleistungen abdecken kann. Stets ist jedoch auf die Höhe des versicherten Betrages zu schauen und welcher Selbstbehalt nach einem Schadensfall zum Abzug kommt. Außerdem ist darauf zu achten, ob das Fahrzeug zum Neu- oder zum Zeitwert repariert wird, denn bei Letzterem muss der Versicherte einen Teil der Reparaturkosten selbst tragen und die Versicherung zahlt die Ersatzteile nicht zum Neuwert. „Hat das Fahrzeug ein bestimmtes Alter überschritten, wird es von keiner Versicherung mehr aufgenommen“, informiert die VZS.

Sollte der Bedarf nach einer Versicherung im Bereich von Naturereignissen bestehen, rät die VZS zu einem Vergleich mehrerer Versicherungsangebote. Bei bereits bestehenden Verträgen sollte eine Kontrolle erfolgen, ob die gewünschten Deckungen vorhanden sind. Im Falle, dass diese fehlen, kann eine Erweiterung des Versicherungsvertrages erfolgen – vorausgesetzt, dass die aktuelle Versicherung das Risiko übernimmt und entsprechende Leistungen anbietet. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Vertrag unter Wahrung einer üblicherweise 30 oder 60 Tage dauernden Kündigungsfrist zur Jahresfälligkeit per Einschreiben mit Rückschein oder aber zertifizierter E-Mail gekündigt werden. Bei der Kfz-Versicherung kann auf eine Kündigung verzichtet werden, da es hier ausreicht, die Jahresfälligkeit abzuwarten.

Im Falle eines tatsächlich durch Naturereignisse entstandenen Schadens ist dieser unverzüglich – innerhalb von drei Tagen – der Versicherung schriftlich mitzuteilen. Dabei sollten die Schäden zur Dokumentation auf Fotos festgehalten und eventuelle Zeugenaussagen gesammelt werden, auch sollten die beschädigten Gegenstände so lange aufbewahrt werden, bis der Schadensfall durch einen Sachverständigen der Versicherung dokumentiert worden ist.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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