Teure Geschenke
Die Süd-Tiroler Freiheit verschenkt interessierten Bürgern „Mietgeld“ im Wert von 1.000 Euro. Ein geschickter Wahl-Gag – oder illegaler Stimmenkauf?
Von Matthias Kofler
„Mietgeld statt Wahlwerbung.“ So lautet der Leitspruch der Süd-Tiroler Freiheit im laufenden Landtagswahlkampf. In den Monaten August, September und Oktober zieht die patriotische Bewegung jeweils zwei „Mietgelder“ im Wert von 1.000 Euro aus. Mitmachen bei der Aktion können alle einheimischen BürgerInnen, die sich mit ihrem Einkommen schwertun. Finanziert wird das Ganze mit Parteigeldern. „Ich verzichte bewusst auf eine persönliche Wahlwerbung und stelle dieses Geld lieber unserer Bevölkerung zur Verfügung“, tönt Spitzenkandidat Sven Knoll.
Im Landtag rümpft man die Nase: Ausgerechnet die STF-Exponenten, die sich in der SVP-Spendenaffäre als Saubermänner und -frauen aufgespielt hätten, versuchten, mit unlauteren Mitteln zu Wählerstimmen zu kommen. Die politische Konkurrenz wittert sogar Stimmenkauf.
Die TAGESZEITUNG hat Rechtsexperten zu der ungewöhnlichen Wahlkampf-Aktion befragt. Diese geben Entwarnung: Das Südtiroler Wahlgesetz sehe kein Verbot von Wahlgeschenken vor. Besonders die SVP habe in der Vergangenheit viel Geld ausgegeben, um die WählerInnen mit Gadgets zu „beglücken“. Erinnert wird etwa an den Federgriff, den der ehemalige Tourismuslandesrat Werner Frick verteilt hat. Im Wahlgesetz ist keine preisliche Obergrenze für Wahlgeschenke vorgesehen. Das „Mietgeld“ der STF fällt aber unter Knolls persönliche Wahlwerbung, die die 30.000 Euro nicht überschreiten darf.
Dass die 1.000-Euro-Aktion wohl nicht als Stimmenkauf gewertet werden kann, liegt laut Experten daran, dass Knoll und Co. den WählerInnen keine Gegenleistung anbieten, damit sie in ihrem Sinne abstimmen. Eher als Stimmenkauf zu werten sei das Versprechen von Ex-Ministerpräsident Giuseppe Conte gewesen, WählerInnen der 5-Sterne-Bewegung weiterhin den „Reddito di Cittadinanza“ auszuzahlen.
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