Gestoppte Wolfsjagd

Foto: Stefan Borkert
Das Verwaltungsgericht Bozen hat die Abschussgenehmigung für zwei Wölfe in Mühlwald ausgesetzt. Das Land ist zuversichtlich, dass die Wolfsjagd nach der Anhörung am 10. Oktober fortgesetzt werden kann.
von Markus Rufin
Der Plan des Landes war klar: Das Dekret zur Entnahme von zwei Wölfen rund um Mühlwald sollte wenig Aufmerksamkeit erregen. Nur so wäre es nämlich möglich gewesen, dass das Dekret nicht ausgesetzt wird und noch vor den Landtagswahlen der erste Wolf entnommen wird. Doch daraus wird nun nichts.
Obwohl das Land mit den Informationen sehr spärlich umging, haben die Tierschutzorganisationen LNDC Animal Protection, LAV, Liga gegen Tierversuche und der italienische WWF einen Antrag auf Aussetzung des Dekretes gestellt.
Gestern hat das Verwaltungsgericht diesen Antrag angenommen. Das bedeutet, dass der Einsatz des Landesforstkorps für die Wolfsentnahme vorläufig eingestellt, bis die gerichtliche Klärung erfolgt ist.
Das Gericht argumentierte, dass die Wölfe einer besonders geschützten Art angehören, deren Tötung nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Weiters hieß es, dass ein Eilverfahren nicht notwendig war, dass die Zeit der Almweide nahezu vorbei ist, sodass sich das Risiko von weiteren Wolfsrissen verringert.
Landesrat Arnold Schuler hat kein Verständnis für diese Begründung: „Auch wenn viele Almabtriebe stattfinden, gibt es noch 35.000 Schafe und 25.000 Ziegen, die bis November auf den Almen bleiben. Es gibt also noch viele Tiere, die man schützen muss.“
Doch ganz überraschend kommt die Aussetzung des Dekretes nicht. Auch im Trentino wurde das Entnahmedekret vorerst gestoppt. Bei der Verhandlung gab das Verwaltungsgericht aber der Provinz recht und der Antrag wurde abgelehnt.
Auf eine ähnliche Entwicklung hofft nun auch Schuler: „Wir haben das Dekret so gut wie möglich aufgestellt, wir werden jetzt auch so gut wie möglich unsere Argumente vor Gericht bringen.“
In den vergangenen Tagen habe man immerhin wertvolle Erfahrungen sammeln können. Beinahe wäre der Plan der schnellen Entnahme sogar aufgegangen, so hatte der Landesforstkorps sogar konkrete Hinweise auf den Aufenthaltsort des Wolfsrudels.
Schuler ist hinsichtlich der Verhandlung, die für den 10. Oktober angesetzt ist, zuversichtlich, auch wenn die beiden Gutachten der Wildbeobachtungsstelle und der ISPRA negativ ausfielen: „Ich glaube, wir haben gute Chancen. Im Gutachten gab es viele Punkte, die positiv bewertet wurden, aber auch negative, auf die wir im Dekret aber eingegangen sind.“
Doch was passiert mit den Wölfen in Mühlwald, wenn der Antrag bei der Verhandlung endgültig angenommen wird? „Wir werden auf die Einwände eingehen müssen, das Gesetz bleibt aber bestehen“, sagt Schuler.
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