Du befindest dich hier: Home » News » Arnos Schießbefehl

Arnos Schießbefehl

LH Arno Kompatscher

Wahlkampf in Südtirol: Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Freitag den Abschuss von zwei Wölfen im Gebiet um Kastelbell angeordnet. 

Arno Kompatscher will es offenbar wissen:

Der Landeshauptmann hat am Freitag eine Ermächtigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Gemeindegebiet von Kastelbell unterzeichnet.

Die Geschichte riecht stark nach Wahlkampf-Gag. Der Wolf bleibt, leider, das große Wahlkampfthema.

Erst am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht den Schießbefehl Kompatschers für die Mühlwalder Wölfe ausgesetzt.

Zurück zur neuen Ermächtigung: Wie begründet der Landeshauptmann den neuen Vorstoß?

Die Raubtiere hatten seit Anfang des Sommers auf mehreren Almen, die als Weideschutzgebiet ausgewiesen sind, zahlreiche Nutztiere gerissen, darunter Rinder, so heißt es in einer Aussendung des Landespresseamtes.

Die Grundanforderungen für eine Entnahmeverfügung sind laut der Bewertung der Experten des Landesforstdienstes und der Juristen des Landes gegeben.

Die Wolfspopulation im Land sei keineswegs gefährdet – für die Präsenz von 29 Tieren gibt es eindeutige Nachweise; in den letzten zehn Jahren ist die Population auch stetig gewachsen.

Das bestätigt auch das Gutachten von Univ. Prof. Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur Wien (Boku). Er hat im Auftrag des Landes eine allgemeine Bewertung der Wolfspopulation vorgenommen. Die Argumente darin gelten auch für diese zweite Entnahmeermächtigung, so das Lpa.

Derzeit befinden sich noch Weidetiere auf den Almen und laut der heute unterzeichneten Ermächtigung können in einem Umkreis von zehn Quadratkilometern der nachgewiesenen Risse zwei Wölfe entnommen werden. Die Entnahme obliegt dem Landesforstkorps.

Die Entnahmeermächtigung hat eine Gültigkeit von 60 Tagen ab der Unterschrift. Diese Ermächtigung ist die zweite innerhalb einer Woche: Am 9. September hatte der Landeshauptmann die Ermächtigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Gebiet um Mühlwald unterzeichnet, die das Verwaltungsgericht Bozen am 14. September nach Anfechtung durch Tierschutzorganisationen einstweilig ausgesetzt hat.

Die Ermächtigung wurde nach einer ausführlichen Prüfung der Gutachten, die von der Wildbeobachtungsstelle und der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (Ispra) eingegangen sind, von den Experten der Abteilung Landesforstdienst in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung des Landes ausgearbeitet. Die Entnahme wurde im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der aktuellen Lage beschlossen.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (28)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen