Arno darf nicht schießen
Das Bozner Verwaltungsgericht hat einen Rekurs der Tierschutzverbände angenommen und den Abschuss von zwei Wölfen in Mühlwald vorerst untersagt.
Die zwei Wölfe, die im Großraum Mühlwald unterwegs sind, dürfen vorerst nicht geschossen werden.
Das Verwaltungsgericht Bozen hat einen Rekurs der Tierschutzorganisationen Animal Protection, Lega Anti Vivisezione und WWF auf eine Aussetzung der Abschussverordnung des Landeshauptmannes angenommen.
Die Anhörung wurde für den 10. Oktober angesetzt. Bis dahin darf nicht geschossen werden.
Das Verwaltungsgericht verwies darauf, dass die betreffenden Tiere einer besonders geschützten Art angehörten, deren Tötung nach EU- und italienischem Recht nur unter besonderen Bedingungen zulässig sei.
Außerdem sei die Almsaison bereits zu Ende.
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