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Arno darf nicht schießen

Foto: Lpa

Das Bozner Verwaltungsgericht hat einen Rekurs der Tierschutzverbände angenommen und den Abschuss von zwei Wölfen in Mühlwald vorerst untersagt.

Die zwei Wölfe, die im Großraum Mühlwald unterwegs sind, dürfen vorerst nicht geschossen werden.

Das Verwaltungsgericht Bozen hat einen Rekurs der Tierschutzorganisationen Animal Protection, Lega Anti Vivisezione und WWF auf eine Aussetzung der Abschussverordnung des Landeshauptmannes angenommen.

Die Anhörung wurde für den 10. Oktober angesetzt. Bis dahin darf nicht geschossen werden.

Das Verwaltungsgericht verwies darauf, dass die betreffenden Tiere einer besonders geschützten Art angehörten, deren Tötung nach EU- und italienischem Recht nur unter besonderen Bedingungen zulässig sei.

Außerdem sei die Almsaison bereits zu Ende.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (31)

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  • hermannh

    wo sind jetzt die Supergescheiden, die immer behaupten es sei rechtlich so einfach einen Wolf zu schießen? Das Gericht hat halt meist das letzte Wort und die Richter werden nicht vom LH ernannt.

    • tschango

      Ja, schläft das Gericht, ich hätte gewettet, dass die Aussetzung schon am Dienstag kommt. Es hätte fast passieren können, dass ein Förster zufällig auf einen Wolf trifft und ihn im Vorbeigehen erschießt. Dann hätten die beiden Grünen mit dem A am Namenanfang ein Problem mit ihrer Stammwählerschaft bekommen. Aber so ist die Wiederwahl nicht in Gefahr.
      Gute Nacht, Südtirol!

    • eiersock

      Die Supergscheiden sind das Summerbiabl und Ermanno tutto l’anno das selbsternannte SVP Wahl- Komitee
      Frage an euch Super Talente wer hat das Gesetz geschrieben und wer hat es eingereicht und wer hat es unterschrieben? DIE OPPOSITION??? oder……….

      • pingoballino1955

        Die Beiden drehen sich die Tatsachen nach ihren Svp Belieben. Hab ja schon lange gesagt,und hier geschrieben das war reine Wahltaktik und Verarschung und vor den LW wird wahrscheinlich kein Wolf geschossen werden,weil obgenannte Tierschutzverbände sofort rekurieren werden.

        • summer1

          Pingo = Eiersock
          Das lustige daran ist aber, dass euer TeamK genauso die Rekurse der Tierschützer bekommen würde.
          Also schon wieder ein Grund mehr, deswegen nicht die Opposition zu wählen.
          Wäre ja gelacht, wenn diese keine Rekurse einreichen würden, wenn grad Grün oder TeamK regieren würde und das Gesetz schreiben würde.
          Sagt mal ihr beiden, für wie blöd hält ihr die Leser hier?

    • artimar

      „hermannh“ Wenn Kompatscher schon weiß, dass es rechtlich nicht haltbar ist, einen Wolf zu schießen — bes. nach den Urteilen in Trient, dem negativen ISPRA-Gutachten — wieso unterschreibt er dann als Jurist und LH überhaupt eine Verordnung?
      Rechtfertigt ein offenbar billiger Wählerfang das?

  • eiersock

    Es seits die Bestn!……. Tschuldigung die SVPestn!…. Iatz werds grinzn nor vergian!

  • 2xnachgedacht

    gut so, daß der arno nicht schießen darf… wär ja illegal! da gäbs echt probleme, denn meines wissens hat er keinen waffenpass… 😉
    lach mich krumm

  • kongo

    Eigentlich hätte das jeder verstehen müssen das diese Verordnung nur eine sogenannte Scheinverordnung war, kein Förster hätte je einen Wolf geschossen, mann wollte vor den Wahlen nur die Bürger etwas beruhigen. Das nennt mann sozusagen Verarschung.

  • pantone

    War zu erwarten, wo doch in Trient bereits mehrere Abschußverfügungen von Seiten des Landeshauptmannes Fugatti vom Verwaltungsgericht blockiert worden sind.
    Richtig ist, die Wolfspopulation zu beschränken. Es kann nicht sein, dass in einem Land, wo die landwirtschaftliche Bewirtschaftung so flächendeckend ist, dem Wachstum der Wolfspopulation keine Grenzen gesetzt werden können.

    • heracleummantegazziani

      Die Regulierung wäre durchaus möglich schon seit es die EU-Verordnung gibt, also seit 1992. Nur wollen die sturen Älpler halt wieder eine Sonderbehandlung und die dort für eine Entnahme festgehaltenen Voraussetzungen nicht einhalten. Man stelle sich vor, wie viele Ziegen und Schafe man hätte retten können (um sie dann allerdings zu schlachten).
      Das abgschossene Gesetz ist nichts anderes als ein Beweis für die Mir sein mir Einstellung.

  • erich

    Auf diesem Weg wird nie ein Bär oder Wolf erlegt werden. Kommt ein Bär oder Wolf in Dorfnähe, was schon passiert ist, dann muss der Bürgermeister als erster Verantwortlicher für die Sicherheit eine Verordnung machen wo er den Revierleiter beauftragt den Bär oder Wolf unmitelbar zu entnehmen. Rechtlich ist der Bürgermeister gedeckt mit seiner Kompetenz für die Sicherheit.
    Dann ist das Tier entnommen, die Pseudoterroristen (das sind keine Tierschützer) können dann anrennen wo sie wollen.

  • andreas1234567

    Hallo nach Südtirol,

    der Wind hat sich von Seiten der EU gedreht, ein Wolf hat nämlich das Pony Dolly der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gefressen.
    Das Vieh in Niedersachsen wurde umgehend erschossen und seitdem ist auf EU-Ebene auf einmal sehr viel Bewegung in dieser Sache, Ursula von der Leyen scheint sich der Sache persönlich anzunehmen mit dem Ziel den Schutzstatus des Ponymörders herabzusetzen.

    Es ist unglaublich, es ist ein Zirkus, es kann sich kein Kabarettist besser ausdenken.

    Aber es ist die Wahrheit, schaut halt selbst

    https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Totes-Pony-von-Ursula-von-der-Leyen-Wolf-zum-Abschuss-frei,wolf4694.html

    Hätten die Bergbauern vor einiger Zeit einen Wolf betäubt und in EU-Ursels Ponygehege geschmissen wäre wahrscheinlich schon längst Ruhe.

    Das ist einfach nur noch peinlich, nach jahrelangem Leiden und wirtschaftlicher Vernichtung von bergbäuerlicher Viehbewirtschaftung durch das herbeigeklatschte Raubvieh brauchte es nur ein gefressenes Luxuspony (war wahrscheinlich nicht einmal schmackhaft weil 30 Jahre alt) von der obersten EU-Matrone und auf einmal wird das ganze EU-Artenschutzgequatsche auf den Prüfstand gestellt.

    Ist mal wieder ein Tag um sich bei den Pharisäern zu entschuldigen und sie allesamt heilig zu sprechen

    Auf Wiedersehen auf dem Ponyhof

    • heracleummantegazziani

      Totaler Blödsinn, die Abschussverfügung wurde vom Amtsgericht Hannover ausgesetzt. Genau wie hier.

      • andreas1234567

        Hallo @heracleummantegazziani

        der neueste Stand ist der derjenige man sah sich wohl ausserstande das Vieh bis zum 31.1.2023 zu erlegen und deswegen erlosch die Abschussgenehmigung.
        Zudem gab es eine tatsächlich zunächst ein stattgegebenes Einspruchsbegeheren eines der unzähligen „Tierschützer“ ,einer der üblichen Spendensammelvereine, diesmal firmieren sie unter“Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“. Komisch, sonst sind es immer Institute..
        Nachinstanzlich wurde das aufgehoben..
        Fakt ist das Vieh ist zum Abschuss freigegeben, warum seitdem immer noch kein Vollzug gemeldet wurde erschliesst sich mir nicht, da man seitdem nichts, aber auch gar nichts mehr davon gehört hat gehe ich von „Vollzug“ aus und Stillschweigen um militante „Tierschützer“ nicht wieder einen Vorwand zu liefern Jagdsitze anzusägen oder ähnlichen Gesinnungsterror zu betreiben.
        Hier ist der letzte Stand der Dinge:
        https://www.sueddeutsche.de/wissen/tiere-hannover-wolf-aus-burgdorfer-rudel-darf-getoetet-werden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230131-99-426229

        Ich gehe davon aus Uschis Ponymörder ist seit Monaten keine Gefahr mehr für das 2.Pony von der EU-Ursula..

        Ausser dpa und Süddeutsche habe ich leider keine aktuellen Quellen gefunden, ich zitiere sie ungern

        Auf Wiedersehen in Südtirol

        • heracleummantegazziani

          Das ist der Grund, weshalb er nicht erlegt wurde (und das ist auch der Grund weshalb es bei letaler Entnahme immer Probleme geben wird): Wie Marcus Polaschegg, Jäger und Hegeringleiter für Burgwedel gegenüber der haz erklärte, sei es beileibe nicht so einfach, einen Wolf tatsächlich zu erlegen. So stelle sich die rein praktische Frage, wie man einen solchen Wolf in seinen riesigen Streifgebieten selektiv entnehmen soll. Wenn ein Wolf sich überhaupt zeige, wie könne ein Jäger dann erkennen, dass er das gesuchte Tier sei, das per Einzelentscheidung zum Abschuss freigegeben sei?

  • luis2

    Der Wolf mit dem er tanzt vor den Wahlen.
    Das Happyend von dem Glorreichen Film ist noch lange nicht in Sicht.
    Der Herr Locher Franz hat den Waffenpass heuer bestanden und recht gefeiert um den Wolf den garauszumachen, leider ist er im Wahlkampf und es darf keinen Schuss daneben gehen.
    Vielleicht findet sich so ein Tier in einem Jagt Museum, zur Leihgabe für den Wahlauftritt.

  • robby

    Arno, mit dem der Wolf tanzt

  • asd

    Die genannten Rekurssteller versuchen wie immer Tierquälerei zu legalisieren.

    Vielleicht mal zum Angriff blasen, anstatt sich im Kreis zu drehen ?

  • gulli

    Vielleicht hat der LH geahnt, dass die Verfügung ausgesetzt wird und er somit kein Risiko eingeht.
    Ansonsten hätte seine Unterschrift dieselben Auswirkungen haben können wie seinerzeit beim Alt-LH und den Murmeltieren?

  • dn

    Unsinnige Gesetze fordern Selbsthilfe geradezu heraus – europaweit. Das Gesetz sollte dem Bürger dienen bzw. diesen schützen.

  • norbert234

    Den sog.Tierschützern wird das Lachen schon noch vergehen. Denn es wird noch viel grössere Problemen mit Wolf und Bär geben. Dazu braucht es keinen Hellseher.

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