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„Nicht so einfach“

Ein Sonderkommando von Förstern macht seit Samstag Jagd auf zwei zum Abschuss freigegebene Wölfe. Was LH Arno Kompatscher und LR Arnold Schuler dazu sagen.

von Matthias Kofler

Die Landesregierung stand unter enormen Zeitdruck: Wenn sie sich mit dem Entnahmedekret noch länger Zeit gelassen hätte, wäre das Argument der Dringlichkeit nicht mehr gegeben gewesen. Andererseits konnte Landeshauptmann Arno Kompatscher auch nicht unmittelbar nach Erhalt der beiden (negativen) Gutachten die Problemwölfe zum Abschuss freigeben, denn dann hätte jeder Rekurssteller vor Gericht beanstanden können, dass sich das Land die Gutachten gar nicht angeschaut habe. Kompatscher hat deshalb für die Anordnung der Entnahme von zwei Wölfen bis Samstag gewartet.

Im entsprechenden Entnahmedekret erinnert der SVP-Politiker daran, dass seit Juni auf vier Almen, die auf der Grundlage des neuen Landesgesetzes als Weideschutzgebiet ausgewiesen sind, Nutztiere gerissen wurden. Es handle sich um große Schäden, und es bestehe die Gefahr weiterer Schäden, argumentiert der LH. Die Almen gehören zur Gemeinde Mühlwald und den angrenzenden Gemeinden. Die Grundanforderungen für eine Entnahmeverfügung sind laut der Bewertung der Experten des Landesforstdienstes und der Juristen des Landes gegeben.

„Nachdem in den Gutachten der Wildbeobachtungsstelle und der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (Ispra) Zweifel in Bezug auf den guten Erhaltungszustand des Wolfes angemeldet waren, war es aber notwendig, noch weitere Dokumentationen einzuholen, die den von der EU-Habitat-Richtlinie vorgesehenen guten Erhaltungszustand bestätigen“, erklärt Kompatscher. Die Wolfspopulation im Land sei keineswegs gefährdet – für die Präsenz von 29 Tieren gibt es eindeutige Nachweise, in den letzten zehn Jahren ist die Population auch stetig gewachsen. Das bestätigt auch das Gutachten von Universitätsprofessor Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur Wien (Boku). Laut Arno Kompatscher wurde vor Ort auch noch einmal festgestellt, dass andere Schutzmaßnahmen nicht möglich sind.

Mit dem von ihm unterzeichneten Dekret ist der Landesforstkorps beauftragt, in einem Umkreis von zehn Quadratkilometern der nachgewiesenen Risse zwei Wölfe zu entnehmen. Die Entnahmeermächtigung hat eine Gültigkeit von 60 Tagen ab der Unterschrift.  Wie Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler erklärt, sind die Förster seit Samstag im Einsatz, um die Problemwölfe zu jagen. Das sei aber „nicht so einfach“, weil es sich um Wildtiere handle. Trotz der nicht optimalen Erfolgsaussichten würden die Förster aber das ihnen Mögliche tun, um die Wölfe zu jagen. Dass der im Dekret festgehaltene Radius zum Problem werden könnte, glaubt Schuler nicht. „Die Förster kennen ihr Gebiet – und es geht hier auch nicht um Millimeter“, betont der Landesrat. Laut Schuler bleibt das Dekret auch im Falle eines Rekurses seitens der Tierschützer (seines Wissens liegt noch keines vor) aufrecht. Die Entnahme könne nur von einem Gericht ausgesetzt oder aufgehoben werden.

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