Neue Schwellenwerte
Kürzlich wurde in einem lvh-Webinar über die Änderungen des Vergabegesetztes auf Staats- und Landesebene informiert. Im Mittelpunkt stand dabei, wie sich das Gesetz und auch die praktische Anwendung der Bestimmungen entwickelt haben.
Auf Staats- und Landesebenen wurden neue Schwellenwerte für die Direktvergabe von Bauarbeiten und Dienstleistungen eingeführt, um die Vergabeverfahren zu vereinfachen. Bei Bauarbeiten liegt der neue Schwellenwert bei 150.000 Euro, bei Lieferungen und Dienstleistungen bei 140.000 Euro. Die neuen Werte traten am 1. Juli 2023 in Kraft.
Über die neuen Bestimmungen konnten sich interessierte lvh-Mitglieder kürzlich in einem Webinar, welches kostenlos vom Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) angeboten wurde, informieren.
lvh-Vizepräsident Hannes Mussak begrüßte dabei die Änderungen im Vergabegesetz: „Öffentliche Ausschreibungen sind sichere und wichtige Aufträge für kleine und mittelständische Unternehmen. Der lvh setzte sich daher schon lange für eine Neuausrichtung des Vergabegesetztes ein, welches den KMU den Zugang zu den Vergabeverfahren erleichtert.“
Das Land und der lvh standen bezüglich der Anliegen des Handwerks im stetigen Austausch. Senator Meinhard Durnwalder präsentierte während des Webinars alle gesetzlichen Neuerungen, welche vom Land umgesetzt wurden und was in Rom auf nationaler Ebene erreicht werden konnte. So wurde unter anderem die gemeinsame Forderung von lvh und Land von nationalen Schwellenwerten für die Direktvergabe umgesetzt. Dadurch ist nun auch eine Direktvergabe ohne Konsultation von mehreren Wirtschaftsteilnehmern möglich.
Außerdem wurde von der Landesregierung eine Anwendungsrichtlinie verabschiedet, welche die objektiven Kriterien zur Feststellung des Vorliegens eines Interesses enthält.
Bei Verhandlungsverfahren nach dem Kriterium des niedrigsten Preises können die Vergabestellen in den Ausschreibungsunterlagen vorsehen, dass Angebote, die als ungewöhnlich niedrig eingestuft werden, automatisch ausgeschlossen werden.
Wichtig sei jetzt die schnelle Umsetzung der neuen Richtlinien: „Der bürokratische Aufwand für die Vergabestellen, wo Dokumente und Formulare angepasst werden müssen, darf nicht zu Verzögerungen bei der Auftragsvergabe führen“, so der lvh-Vizepräsident.
Andreas Schatzer, Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes, wies in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit der sorgfältigen SOA-Eintragungen und Eintragungen ins Landesvergabe Portal hin. Die Richtigkeit der Daten bei der Eingabe würde die bürokratische Arbeit erleichtern und somit die Vergabeverfahren deutlich beschleunigen.
lvh-Mitglieder haben die Möglichkeit, das Webinar unter folgendem Link abzurufen:
https://www.lvh.it/oeffentliche-news/webinar-zum-neuen-vergabegesetz
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Kommentare (1)
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opa1950
Da werden sich einige Bürgermeister und Amtsdirektoren schön ins Fäustchen lachen und das auf Kosten der Allgemeinheit.