„Große Chance“
Die Konferenz der Autonomen Provinzen hat sich auf einen Text zur Anpassung der Sonderstatute in Bezug auf die Gesetzgebungskompetenzen geeinigt.
Unter der Leitung von Landeshauptmann Arno Kompatscher fand am Mittwoch in der Via Parigi in Rom am Sitz der Konferenz der Regionen und Autonomen Provinzen ein Treffen der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut statt. Ziel des Treffens war es, eine Einigung über jenen Text zu erzielen, der der Regierung für die Reform der Statute der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut vorgelegt werden soll. Damit sollen die autonomen Zuständigkeiten sichergestellt werden, die durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts seit der Reform im Jahr 2001 eingeschränkt werden.
Der Text, an dem das Generalsekretariat des Landes in den vergangenen Wochen gearbeitet hat und der einige Anpassungen erfordert, stützt sich auf zwei entscheidende Punkte: auf das Prinzip, dass für die Änderung der Sonderstatute ein Einvernehmen zwischen Regierung und Regionen und Provinzen mit Sonderstatut notwendig ist, und darauf, dass die Einschränkung der Gesetzgebungskompetenzen durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs überwunden werden soll.
„Für unsere Autonomien ist der Wille zur Wiederherstellung der autonomen Kompetenzen, den Ministerpräsidentin Giorgia Meloni bei der Vorstellung des Regierungsprogramms angekündigt hat, eine große Chance“, erklärte Landeshauptmann Kompatscher, auch in seiner Eigenschaft als Koordinator der Sonderautonomien innerhalb der Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen: „Es ist daher ein erstes, sehr wichtiges Ergebnis, dass die Regionen und Provinzen mit Sonderstatut diesen Text mittragen.“
Ähnliche Artikel
Kommentare (2)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.
vinsch
Ach kommen Sie, Sie haben unter Conte nichts weiter gebracht, dann schaffen Sie jetzt erst recht nichts, denn Unterberger ist wahrlich keine Freundin von Meloni.
artimar
Wieso nicht – wenn es zur Stärkung der Subsidiarität und zur Abschaffung des willkürlichen und inflationären Gebrauches des sog. nationalen Interesses beiträgt?
Bei der Wiederherstellung der völkerrechtlichen Schutzbestimmungen von 1946, den Kompetenzen der Sonderverwaltungszone Bozen-Südtirol mag es dem LH zwar helfen, sich der psychologischen und politischen Unterstützung anderer autonomer Provinzen zu versichern. Letztlich werden diese mit Beteiligung des LHs und Österreichs von Italien wiederherzustellen sein.