Künstler*innen Ateliers
Der Südtiroler Künstlerbund vergibt ab Spätherbst 2023 in Bozen sieben Arbeitsateliers an lokale Künstler*innen für eine Laufzeit von 3 Jahren.
Das Bedürfnis nach leistbaren Arbeitsräumen und Künstler*innenateliers von Seiten der Künstlerschaft ist groß. Seit Jahren ist der Künstlerbund auf der Suche nach geeigneten Standorten, um lokalen Künstler*innen längerfristige Produktionsstätten zu günstigen Konditionen anzubieten.
Neue Möglichkeiten haben sich mit dem Leerstand im 1. Stock der Landkommende Deutschorden in Bozen, im Sitz des Südtiroler Künstlerbundes aufgetan. Auf Initiative des Südtiroler Künstlerbundes und mit Unterstützung von Landesrat Philipp Achammer entwickelt sich hier ein Kreativzentrum für künstlerische Produktionen, Wissenstransfer und Forschungsarbeit inmitten der Stadt.
Der ehemalige Sitz des Künstlerbundes mit samt Galerie Prisma, Büros und Lagerfläche übersiedelt in den 1. Stock der Landkommende. Auf einer Fläche von über 600 qm bieten dort die repräsentativen historischen Räume genügend Platz um den 469 Mitgliedern (Tendenz steigend) aus den 4 Bereichen Bildenden Kunst, Literatur, Musikkomposition und Architektur Raum für Ausstellungen, Vorträge, Workshops, Konzerte, Lesungen, Kurse und andere künstlerische Veranstaltungen zu geben.
Das damit freigewordene Areal im Erdgeschoss von 495 qm, das durch 2 Innenhöfe (ca. 200 qm) verbunden ist, bietet somit Platz für 7 Künstler*innenateliers.
Die Lage in der Weggensteinstrasse 12 in Bozen ist ideal, da die Ateliers gut erreichbar in der Stadt (Belebung Stadtgebiet) und doch ruhig gelegen sind. Durch die unmittelbare Nähe zum Künstlerbund entstehen neue Synergien, ein lebendiges Kunstzentrum, das ein erweitertes Publikum anlockt und eine sinnstiftende Kombination von Ausstellungs- und Arbeitsflächen aus Veranstaltungen, Ausstellungen, Arbeiten und Kunstkursen ergeben. Eine Besonderheit ist, dass die Kombination aus Sitz Künstlerbund und Arbeitsstätten für lokale Kunstschaffende,
den Produktions- und den Repräsentationskontext unter einem Dach vereint und diese sogar institutionell miteinander verschmelzen lässt. Diese systemeigene Koexistenz beflügelt, Recherche-, Produktions- und Präsentation greifen befruchtend ineinander. Ein direkter Austausch zwischen Kunstproduzent*innen, Kunstvermittler*innen– Künstler*innen, Theoretiker*innen, Kritiker*innen und Kurator*innen findet statt. Beteiligte und Nicht- Beteiligte, Betroffene und Adressierbare werden gleichermaßen angezogen und Teil von künstlerischen Prozessen praktischer und theoretischer Natur. Eine Schnittstelle von Öffentlichem und Privatem tut sich auf.
Insgesamt stehen 7 Ateliers und Arbeitsräume mit einer Größe von 16 – 50 m2 zur Verfügung. 4 Ateliers haben mit einer jeweiligen Fläche von ca. 50m2 einen eigenen Zugang. 3 kleinere Ateliers befinden sich in den ehemaligen Büros des SKB. Die Kosten inklusive Spesen belaufen sich für die größeren Ateliers auf 350 Euro und für die Kleinen auf 150 Euro pro Monat. Die Vergabe wird über einen Mietvertrag verbindlich geregelt.
Weiters stehen zur gemeinsamen Nutzung:
* eine Gemeinschaftsküche
* vier Badezimmer ohne Duschen
* 200 m2 Innenhöfe
* ein Projektraum Frei.Raum von 50 m2 * ein Lagerraum von 40 m2
zur Verfügung.
Bewerbungen können für den Erstbezug (geplant Spätherbst 2023) bis zum 30. September 2023 bei [email protected], Betreff Atelierräume eingereicht werden.
Der Vorstand des SKB entscheidet über die Vergabe der Ateliers. Die Vergabe erfolgt für den befristeten Zeitraum von 3 Jahren (mit Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre auf insgesamt maximal 5 Jahre). Kürzere Benutzungsdauern sind nach Absprache möglich.
Bei der Ateliervergabe wird auf die untenstehenden Kriterien geachtet.
Vergabekriterien
Die Ateliers stehen professionellen Kunstschaffenden aus den Bereichen Bildenden Kunst, Literatur und Musikkomposition zur Verfügung. Die künstlerischen Auswahlkriterien des Vorstandes für die Vergabe der Ateliers orientiert sich an den Aufnahmekriterien für eine Mitgliedschaft im Südtiroler Künstlerbund und an der Eintragung in das Künstlerregister des Landes.
Es werden keine Atelierräume an Personen vergeben, welche Kunst als reine Nebenbeschäftigung betreiben. Die Räume können nicht für einmalige Anlässe (wie bspw. Ausstellungen) gemietet werden, sondern werden ausschließlich als Arbeitsort für Kulturschaffende vermietet.
Bewerben können sich Künstler*innen, die in Südtirol leben und arbeiten. Nachwuchskünstler*innen sowie Mitglieder aller Generationen und Disziplinen sind willkommen. Voraussetzung sie sind als freischaffende Künstler*innen tätig und üben nur nebenberuflich eine andere Tätigkeit aus.
Folgende Nachweise sind dem Bewerbungsformular beizufügen:
- Wohn- und Steuersitz in Südtirol seit mindestens zwei Jahren vor Mietbeginn sowie während der Mietdauer
- Kopie Personalausweis oder andere gültige Dokumente
Lebenslauf (Ausbildung, bisherige künstlerische Aktivitäten)
- Dokumentation der künstlerischen Arbeiten der letzten zwei Jahre • persönliche Zielsetzung zur Nutzung des Ateliers
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