Wohnungen für Ärzte
Rund 150 Wobi-Wohnungen in Bozen stehen für Mitarbeitende des Sanitätsbetriebes zur Verfügung. Die Landesregierung hat die Voraussetzungen angepasst.
Bereits seit mehreren Jahren können Mitarbeitende des Südtiroler Sanitätsbetriebs Kleinwohnungen des Wobi für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch nehmen. Damit soll garantiert werden, dass dringend benötigtes Gesundheitspersonal einen angemessenen Wohnraum findet.
Jetzt hat die Landesregierung die Voraussetzungen dafür angepasst: Konkret handelt es sich um 150 Kleinwohnungen in Bozen, die im Besitz des Wohnbauinstitutes sind und für Gesundheitspersonal zur Verfügung stehen. „Wir haben das Verfahren vereinfacht und beschleunigt, dass es zeitnah umgesetzt werden kann“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Beibehalten wird die Regelung, wonach fünf dieser Wohnungen für Angehörige von Patienten bereitgehalten werden. Dies gilt beispielsweise für Eltern von Kindern, die stationär im Krankenhaus Bozen aufgenommen wurden und wo ein regelmäßiger Besuch wichtig ist. Mit der Neuregelung wurde von einer detaillierten Auflistung der Berufsbilder abgesehen und die Höchstdauer des Verbleibes wurde auf acht Jahre festgelegt.
Die Zuweisung der Wohnungen erfolgt unter Berücksichtigung der Einkommenssituation (die Einkommensgrenze liegt bei 100.000 Euro). Weitere Details werden über eine Konvention zwischen dem Wohnbauinstitut und dem Sanitätsbetrieb geregelt. Die neuen Regelungen kommen bereits ab dem 1. September zur Anwendung.
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